Was darf ich unter 14 und was nicht?

Jugendschutzgesetz: Spaßbremse?

Wer um seine Rechte kämpft, muss auch Verantwortung übernehmen können. Wir sind uns sicher, dass du das kannst! Hier ein paar nützliche Tipps.

(Quelle: Photocase )

Frage: Meine Freundin und ich sind 12 und 15 Jahre alt. Was dürfen wir uns wann im Kino anschauen?
Helles Köpfchen: Das hängt von der Alterfreigabe (FSK) des Films ab. Zusätzlich gilt: Bei Kindern zwischen 6 und 14 muss der Film um 20.00 Uhr zu Ende sein; für Jugendliche unter 16 liegt die Schallgrenze bei 22.00 Uhr. Dauert der Film länger, müsst Ihr einen Erziehungsberechtigten mitnehmen. Tipp: Bruder oder Schwester (sofern über 18) tun's auch.

Frage: Ein Freund veranstaltet eine große Party in unserer Stadt. Darf ich (12) da auch alleine bis 24 Uhr hin?
Helles Köpfchen: Wenn der Freund auf Flyern und Plakaten für die Party geworben hat und jeder reinkommt, der Eintritt zahlt, dann ist das Ganze eine öffentliche Veranstaltung. Und dann gilt: Nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten, Geschwistern über 18 oder Volljährigen, die die Erlaubnis deiner Eltern haben.

(Quelle: Photocase )

Frage: Ich bin 13 und möchte mit einer Freundin zu einem Konzert gehen. Dürfen wir das alleine?
Helles Köpfchen: Kommt darauf an, wo das Konzert stattfindet. Kids dürfen bis 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten rein. Tipp: Volljährige(n) Schwester oder Bruder fragen oder auch die Mutter deiner Freundin (wenn du deine eigene nicht dabeihaben willst).

Frage: Darf ich mit 13 auch mal ohne Eltern in eine Gaststätte?
Helles Köpfchen: Kids unter 14 haben ohne Begleitung in Gaststätten nichts verloren, meint der Gesetzgeber. Eine Ausnahme gilt nur für die Dauer einer Mahlzeit. Und: Freundin oder Freund gelten nicht als Begleitung; nur wenn ein Erziehungsberechtigter, also beispielsweise Vater, Oma oder Tante dabei ist, öffnet sich die Kneipentür auf legale Weise.

Mehr Informationen zum Jugendschutzgesetz:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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letzte Aktualisierung: 15.08.2009

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