Zwangsheirat/Zwangsverheiratung
In Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht, dass eine Ehe nur dann geschlossen werden darf, wenn dies dem freien Willen der beiden Eheschließenden entspricht. Bei einer Zwangsheirat (oft wird auch der Begriff Zwangsverheiratung verwendet) ist dies nicht der Fall. Dabei wird jemand gegen den eigenen Willen verheiratet, durchaus auch unter Androhung oder Ausübung von Gewalt.
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