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Arbeitslosengeld I | einfach erklärt für Kinder und Schüler
08.11.2011 - Arbeitslosengeld bekommen Menschen, die ihren Job verlieren. Das Geld, abgekürzt ALG, muss vom Arbeitslosen bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Nur wer vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt auch Arbeitslosengeld.
https://www.helles-koepfchen.de/artikel/3260.html
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1927 Einführung der Arbeitslosenversicherung
Ein weiterer Schritt in der sozialen Absicherung der Menschen erfolgt 1927. ...
http://www.zeitklicks.de/top-menu/zeitstrahl/navigation/topnav/jahr/1927/einfuehrung-der-arbeitslosenversicherung/
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Sozialstaatliche Leistungen
Das Grundgesetz bestimmt die Bundesrepublik als Sozialstaat, der sich in rechtsstaatlichen Formen realisiert. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen und die soziale Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten.
Aus dem Inhalt:
[...] ausgeweitet. In der Weimarer Republik wurde 1927 die Arbeitslosenversicherung eingeführt. In den letzten Jahrzehnten wurde insbesondere die Altersversicherung [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/sozialstaatliche-leistungen
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Begriff und Bereiche der Sozialpolitik
Die Sozialpolitik behandelt ähnlich wie die Wirtschaftspolitik ein generelles Thema, das seit Gründung der ersten Sozialversicherung 1883 sehr viel umfangreicher und auf verschiedene Politikressorts verteilt wurde.
Aus dem Inhalt:
[...] der Länder (für Arbeiter), Bundesknappschaft (Bergbau-Beschäftigte); – für die Arbeitslosenversicherung: Bundesagentur für Arbeit. [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/begriff-und-bereiche-der-sozialpolitik
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Sozialleistungen
Sozialleistungen umfassen alle Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Milderung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden.
Aus dem Inhalt:
[...] Diese beruht auf fünf Säulen : Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung. Die wesentlichen Elemente dieses Systems bauen auf dem Versicherungs- und Solidarprinzip auf. [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/sozialleistungen
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Der Staat organisiert die sozialen Sicherungssysteme
Die soziale Absicherung ist eine wichtige Staatsaufgabe in der Sozialen Marktwirtschaft. Der Staat organisiert hierfür die verschiedenen sozialen Sicherungssysteme, mit der die Bevölkerung gegen die grundlegenden Lebensrisiken wie Alter oder Krankheit abgesichert werden soll. „Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerecht...
Aus dem Inhalt:
[...] Gesetzliche Unfallversicherung – erstmals eingeführt 1884, Arbeitslosigkeit – Gesetzliche Arbeitslosenversicherung – erstmals eingeführt 1911. Sozialbudget [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/der-staat-organisiert-die-sozialen-sicherungssysteme
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Staatsquote und Lohnnebenkosten
Die Staatsquote der Bundesrepublik Deutschland macht heute etwa 50 % aus. Der größte Teil der Staatsausgaben fließt dabei in soziale Leistungen. Der wichtigste Träger der Sozialleistungen ist die Sozialversicherung mit ihren unterschiedlichen Versicherungszweigen.
Aus dem Inhalt:
[...] Rentenversicherung (GRV), Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Arbeitslosenversicherung (ALV), Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) und Gesetzliche Unfallversicherung (GUV). [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/staatsquote-und-lohnnebenkosten
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1930 Ende des Kabinetts Müller
Finanzprobleme und der Streit um die Arbeitslosenversicherung führen schließlich zum Zerbrechen der Großen Koalition unter ...
http://www.zeitklicks.de/top-menu/zeitstrahl/navigation/topnav/jahr/1930/ende-des-kabinetts-mueller/
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Hartz IV
18.03.2010 - Weil in den letzten Jahrzehnten immer mehr Menschen in Deutschland arbeitslos und die Einnahmen des Staates durch Steuern und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung immer kleiner geworden sind, stand die Politik vor einem großen Problem: Es musste mehr
http://www1.wdr.de/kinder/tv/neuneinhalb/mehrwissen/lexikon/h/lexikon-hartz-iv-100.html
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Lohnnebenkosten
Wer für seine Arbeit bezahlt wird, bekommt einen Bezug (bzw. ein Gehalt oder einen Lohn). Zusätzlich zu diesem Betrag (dem Nettolohn) müssen aber (von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen) weitere Kosten bezahlt werden. Diese bezeichnet man als Lohnnebenkosten. Das sind einerseits Steuern, andererseits Beiträge für Unfall- und Krankenversicherung, für die Altersvorsorge oder die Arbeitslosenversicherung.
http://www.politik-lexikon.at/lohnnebenkosten/
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