Artikel 27: Lebensstandard
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-27-lebensstandard