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Du darfst nicht warten, bis Gott zu dir geht (Rainer Maria Rilke)
01.05.2008 - Du darfst nicht warten, bis Gott zu dir geht Du darfst nicht warten, bis Gott zu dir geht und sagt: Ich bin. Ein Gott, der seine Stärke eingesteht, hat keinen Sinn. Da musst du wissen, dass dich Gott durchweht seit Anbeginn, und wenn dein Herz dir glüht und nichts verrät, dann schafft er drin. Rainer Maria Rilke (1875 – 1926) Hier kannst du etwas über den Lyriker Rainer Maria Rilke erfahren...
http://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showcard.php?id=4189
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Zu dick oder zu dünn - wie viel darfst du wiegen?
Egal, wo du hinschaust, in Fernsehserien, Modezeitschriften, Modelwettbewerbe, überall sind die Menschen dünn. Jedenfalls die Leute, die sympathisch rüberkommen. Und wie sieht es im richtigen Leben aus? Da gibt es Dicke und Dünne. Dennoch fragen sich viele Kinder: Muss ich dünn sein, damit ich bei den anderen beliebt bin?
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=22&titelid=221&titelkatid=0&move=1
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Warum darfst du Hunden nicht in die Augen sehen?
16.02.2017 - Guck ihm lieber auf die Schnauze oder Ohren!
http://www.duda.news/wissen/warum-solltest-du-hunden-nicht-direkt-in-augen/
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Museen und Ausstellungen für Kinder
21.10.2004 - Museen müssen nicht langweilig und uncool sein. Denn in Kindermuseen darfst du alles anfassen, Experimente selbst ausprobieren und Kunstwerke mitgestalten.
https://www.helles-koepfchen.de/artikel/691.html
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Ab achtzehn Jahre gilt:
1. Du bist voll geschäftsfähig. Du kannst Kauf-, Miet-, Kredit- und Leasingverträge abschließen. 2. Du darfst die Schulform selbst wählen, dir deine Entschuldigungen selbst schreiben und unterschreiben. 3. Du kannst ein eigenhändiges Testament errichten. 4. Du bist voll prozessfähig. Du kannst Prozesshandlungen selbst oder durch Vertreter, die du bestellst, vornehmen oder entgegennehmen.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=16&titelid=355&titelkatid=0&move=-1
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Freie Inhalte
Es gibt Inhalte, die du ohne andere zu fragen kopieren, bearbeiten und veröffentlichen darfst. Man spricht dann von "freien Inhalten". Eines der besten Beispiele für freie Inhalte im Netz ist die Wikipedia . Jeder darf die dortigen Inhalte nutzen, bearbeiten und weiter verwenden. Das wird durch die Lizenz ermöglicht, unter denen Wikipedia-Artikel veröffentlicht werden.
http://www.netzdurchblick.de/freie-inhalte.html
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Ab sechzehn Jahre gilt:
1. Du bist eidesmündig. Das heißt, dass der Richter von dir eine Aussage unter Eid verlangen kann. 2. Du kannst in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen, an der Wahl zum Landtag teilnehmen. 3. Du darfst bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Disco oder eine Gaststätte besuchen.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=188&titelkatid=0&move=-1
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Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt
08.11.2016 - Pippi Langstrumpf wohnt in der Villa Kunterbunt nach ihren eigenen Regeln – und du? Wir erklären dir, was du alles rund um dein Zimmer mitbestimmen darfst.
https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/natur-und-mensch/ich-mach-mir-die-welt-wie-sie-mir-gefaellt
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Ab dreizehn Jahre gilt:
1. Du darfst leichte Jobs im Sinn des Jugendarbeitsschutzgesetzes annehmen. Dazu gehören zum Beispiel: Haustiere betreuen, Botengänge, Nachhilfeunterricht, Tätigkeiten in Haus und Garten, Zeitungen und Zeitschriften austragen u.v.m. 2. Deine Arbeitszeit darf nicht mehr als zwei Stunden täglich betragen.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=189&titelkatid=0&move=1
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Aus dem Internet geschnappt
26.01.2015 - Du willst unbedingt einen Film anschauen und findest diesen nur im Internet. Oder du fährst in die Ferien und willst noch ein paar Songs auf deinen MP3-Player laden. Wir erklären dir, was du herunterladen darfst und was nicht.
http://www.zambo.ch/Start/Zambothek/Freizeit/Aus-dem-Internet-geschnappt
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