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Ab sieben Jahre gilt:
1. Du bist beschränkt geschäftsfähig; das heißt, dass du dir Dinge kaufen darfst, die du mit deinem Taschengeld bezahlen kannst. Bei höheren Beträgen brauchst du die schriftliche Erlaubnis deiner Eltern. 2. Du bist bedingt deliktsfähig. Von nun an haftest du, wenn du einen Schaden anrichtest. Wie weit du für Schäden verantwortlich bist, hängt von deiner Einsichtsfähigkeit ab.
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=21&titelid=183&titelkatid=0&move=-1
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Ab achtzehn Jahre gilt:
1. Du bist voll geschäftsfähig. Du kannst Kauf-, Miet-, Kredit- und Leasingverträge abschließen. 2. Du darfst die Schulform selbst wählen, dir deine Entschuldigungen selbst schreiben und unterschreiben. 3. Du kannst ein eigenhändiges Testament errichten. 4. Du bist voll prozessfähig. Du kannst Prozesshandlungen selbst oder durch Vertreter, die du bestellst, vornehmen oder entgegennehmen.
Aus dem Inhalt:
[...] also Branntwein bzw. Schnaps, unbeschränkt kaufen und verzehren. 13. Du bist voll deliktsfähig. Das heißt, dass du, wenn du dich rechtswidrig verhalten [...]
http://www.labbe.de/mellvil/index_vs.asp?themaid=16&titelid=355&titelkatid=0&move=-1
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