Sturmschäden: Wann zahlt die Versicherung?
21.09.2012 - Versicherungen treten grundsätzlich nur dann für Sturmschäden ein, wenn diese bei Windstärke 8 (mindestens 63 Kilometer pro Stunde) oder mehr entstanden sind. Der Nachweis eines größeren Sturmschadens ist generell unproblematisch. Schwieriger wird es bei örtlich begrenzten Windböen. In diesen Fällen können gesonderte Schadensbesichtigungen notwendig werden, beispielsweise wenn die umgebenden Wetterstationen nicht Windstärke 8 gemessen haben.
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