Arbeitskämpfe in Deutschland
Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung als Kampfmittel zur Erreichung tariflich regelbarer Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft. Ein Recht des Arbeitskampfes ist im einzelnen nicht gesetzlich geregelt.
Aus dem Inhalt:
[...] als Kampfrecht/mittel der Arbeitnehmer ist erst nach dem Ende der so genannten „Friedenspflicht“ möglich. [...]
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