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Forumsthema: Was denkst du über die Todesstrafe?

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Immer wieder entbrennen heftige Diskussionen um die Todesstrafe. In Europa ist sie abgeschafft worden - weltweit leben aber mehr als 60 Prozent aller Menschen in Ländern, in denen die Todesstrafe immer noch praktiziert wird, wie in den USA, in China, Indien, Vietnam, Iran oder Irak. Findest du das grausam oder gerecht? Ist die Todesstrafe selbst ein Verbrechen?

Hintergrundinfos:
Die Todesstrafe: Gegenwart und Diskussion
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kathi (14)
Gast

schrieb am 23.03.2006 um 21:24 Uhr:

ich weiß nicht, ob ich dafür sein soll oder dagegen. einerseits ist es nicht in ordnung, wenn jemand getötet wird, weil er getötet oder misshandelt ha,t da er ja die tat bereuen kann. deshalb soll man beim ersten mal eine lange haftstrafe geben, aber wird das verbrechen wiederholt, soll man die strafe aushängen, aber nur in besonders schwerwiegenden fällen. als aller erstes sollte man den tätern finde ich eine therapie geben, da der täter ja die tat dann doch noch bereuen kann. außerden sollte man die strafe nur aushängen wenn der oder die täter in in vollen bewusstsein war, als er oder sie die tat begangen hat. dann gibt es noch die fälle in denen der täter ja sterben will und da ist die todesstrafe sinnlos. prinzipiell bin ich dagegen aber in manchen fällen wäre ich dafür. aber nur wenn er tot der täter kurz und schmerzlos ist, ich finde aber das psychische strafen für täter viel mehr bezwecken als die todesstrafe, das heißt jemanden, der sich umbringen wollt, am leben lassen und ihn dabei zusehen lassen, wie sein opfer leidet, dann bereuen die täter die tat wirklich und begehen sie dann nicht nochmal

Myriam (12)
Gast

schrieb am 09.03.2006 um 18:43 Uhr:

Ich finde die Todesstrafe einfach schrecklich und bin dagegen!!! ,            

Wenn jemand grausam umgebracht worden ist und wir den Täter auch noch töten haben wir noch einen Toten mehr!!! Die Angehörigen sind dann vll. etwas "erleichtert", aber der Täter hätte alles es ja bereuen können, ist er erstmal tot, kann er nichts mehr "retten"(auch wenn warscheinlich nicht mehr sehr viel zu retten ist).Da würde ich ihn ins Gefängnis stecken. Falls man ihn dann wieder freilassen würde und das ganze nochmal passieren würde müsste er lebenslänglich ins Gefängnis!!!

Es könnte ja auch sein, dass der Täter garnicht der wahre Täter war und er getötet wird-das ist doch fast so schrecklich wie wenn ein Kind so misshandelt wird, dass es stirbt, oder???

Denn ein Leben ist wertvoll und soll nicht einfach so verschenkt werden!!!

merki (18)
Gast

schrieb am 09.03.2006 um 10:00 Uhr:

Ich meine die Todestrafe ist sinnlos!!!

Wenn ein Sexualstraftäter geschnappt und im Gefängnis ist, soll er bis an sein Lebensende leiden. Der Tod ist denk ich nach 20 Jahren haft nur eine erlösung!!!

Ich bin der Meinung Kindermörder Sexuallstraftäter, usw. müssen bis an ihr lebens ende leiden!!

gelöschter Benutzer

schrieb am 06.03.2006 um 16:30 Uhr:

Hallo Viola,
keine Sorge ich habe mich nicht angegriffen gefühlt. Das hier ist ein Diskusionsforum und da werden nun einmal unterschiedliche Meinungen vertreten und da kann man nicht beleidigt sein, wenn jemand eine andere Meinung vertritt.

Noch einmal zu der Sicherungsverwahrung. Ich meinte, das wenn jemand einmal z.B. wegen einer Vergewaltigung ins Gefängnis kommt, dann seine Strafe abgesessen hat (auch die, die vielleicht zur Bewährung ausgesetzt ist) und dann noch einmal wegen eines gleichem, oder ähnlichem Vergehen vor Gericht kommt, kann er nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden. Nur wenn z.B. die Bewährungsstrafe noch nicht ausgelaufen ist. Derjenige wird dann genauso behandelt wie jemand, der schon einen Eintrag im Strafregister hat, seine Strafe kann also nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden. In Sicherungsverwahrung kann er aber auch nicht genommen werden. Und dass finde ich sollte man abschaffen.

Viola (17)
Gast

schrieb am 05.03.2006 um 17:41 Uhr:

Hi Luisa,

ich wollte dich auch nicht angreifen. Aber ich finde es halt nicht richtig, dass der Staat behauptet, dass sich die Angehörigen rächen wollen, wenn das gar nicht für alle stimmt. Es gibt bestimmt bessere Möglichkeiten, sich um die Familien zu kümmern (Beratungsstellen einrichten usw.), als den Täter umzubringen.

Nochmal Sicherungsverwahrung: Nachdem was Ingo Fischer geschrieben hat, ist genau das, was du schilderst ist ja rechtlich möglich: Wer einmal wegen einer schweren Sexualstraftat verurteilt wurde und begeht nochmal eine solche Tat, kann sein Leben lang eingesperrt bleiben. Das "anschließende" Sicherungsverwahrung heißt ja, dass er erst seine Strafe absitzt, dann aber trotzdem nicht frei kommt. Genau das meintest du doch oder?

gelöschter Benutzer

schrieb am 04.03.2006 um 17:21 Uhr:

Hallo Viola,
prinzipiel bin ich gegen die Todesstrafe (habe ich auch schon irgendwo hier geschrieben), weil ist ein Mensch erstmal tot kann man ihn nicht mehr wiederbeleben, wenn man plötzlich merkt, das einem ein Justizfehler unterlaufen ist. Nur hatte Jeli sowohl um Pro als auch Contra Punkte gebeten.
Es ist gut möglich das einige der Angehörigen von Mordopfern gegen die Todesstrafe sind, aber wenn ich mir vorstelle das irgendso ein Mensch mein Kind umbringt, würde ich ihm glaube ich nur den Tod wünschen. Was jetzt aber nicht heißt das ich die Todesstrafe befürworte, rein nach dem gesunden Menschenverstand kann man nur gegen sie sein, nur ob ich nachdenken würde, wenn mein Kind brutal umgebracht werden würde, ist eher fraglich.
Das mit der Sicherheitsverwahrung meinte ich anders, ich finde das ein Mensch schneller in Sicherheitsverwahrung genommen werden sollte. Ist er einmal, z.B. wegen Kindesvergewaligung, im Gefängnis gewesen und begeht dann noch einmal so eine Tat, gehört er in Sicherheitsverwahrung, egal ob er nun seine Strafe abgesessen hat, oder nicht! 

Viola (17)
Gast

schrieb am 03.03.2006 um 22:04 Uhr:

Hi Luisa

Es ist nicht gesagt, dass es Familien von Mordopfern als befriedigend empfinden, dass der Mörder hingerichtet wird. In den USA gibt es eine Organisation, die heißt sinngemäß  "Angehörige von Mordopfer gegen die Todesstrafe", die für die Abschaffung dieser Strafe kämpft. Eben weil sie wissen, dass ihnen nicht geholfen ist, wenn der Mörder ebenfalls ermordet wird. Außerdem sollte sich ein Staat nicht von Rachegedanken leiten lassen. Wenn es nur nach dem Willen der Opfer oder deren Angehörigen ginge, dann würden vermutlich auch Diebe auf den Stromstuhl gesetzt, die einem reichen Urlauber die Brieftasche geklaut haben.

Dass mit der Sicherungsverwhrung hast du falsch verstanden. Wer in Sicherheitsverwahrung sitzt, kommt nie mehr in Freiheit (falls er nicht aus dem Gefängnis ausbricht). Deswegem muss man niemanden töten, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen. 

gelöschter Benutzer

schrieb am 03.03.2006 um 17:26 Uhr:

Hallo Jeli,
du hatest um Pro und Contra Argumente gebeten, also fange ich mal an
Pro:
-Gefahren für die Öffentlichkeit werden beseitigt und zwar unumkehrbar.
-z.B. Kindermördern wird eine Strafe verhängt, die wenigstens annähernd den Qualen  entspricht, die die Kinder selber durch machen mussten
-Angehörige können solche traumatisierenden Erlebnisse besser verarbeiten, wenn sie wissen, das dem Mörder eine hohe, in ihren Augen gerechte Strafe, droht
Contra:
-wenn der Mensch erstaml Tod ist, können Justizfehler nicht wieder 'augebügelt' werden
-die sogenannten Todeszellen sind mehr als unmenschlich, jeden Tag darauf zu warten, das jetzt jemand mit dem Schlüssel kommt und einen umbringt und das vielleicht noch 30 Jahre lang, stelle ich mir grausam vor
-man weiß nicht ob der Mensch nicht aus seinen Fehlern gelernt hätte und so ein Verbrechen nie wieder begangen hätte
gelöschter Benutzer

schrieb am 03.03.2006 um 17:23 Uhr:

Wenn man genau überlegt, gibt es doch aber auch noch andere schärfere Maßnahmen, als 'nur' Gefängnis. Jemanden der z.B. ein Kind vergewaltigt hat, könnte man kastrieren. Hört sich im ersten Moment ziemlich brutal an, aber tut man das gleiche nicht auch mit Katern, Pferden und Hunden? Bei diesen Tieren tut man es um die Gewaltbereitschaft zu mindern, das müste doch eigentlich auch mit Menschen funktionieren, oder? Und er kann garantiert nie wieder ein Kind vergewaltigen.
Zu dieser Sicherheitsverwahrung, als Mittel, bin ich eher negativ eingestellt, hat der Wiederholungstäter seine Strafe nämlich abgesessen und begeht dann noch einmal so eine Tat, wird er, außer in besonders schweren Fällen, wie ein ganz normaler erst Straftäter behandelt, nur das seine Strafe hallt nicht auf Bewährung ausgesetzt werden kann, ist er dann wieder aus dem Gefängnis frei kann er das ganze munter noch einmal wiederholen und das ist echt schon vorgekommen.

gelöschter Benutzer

schrieb am 01.03.2006 um 19:37 Uhr:

Nennt mir doch einfach mal Pro Argumente der Todesstrafe und Contra Argumente... bin echt gespannt auf die Antworten.. wäre echt liebt!

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