Berliner Republik
27.02.2006 - Nach der Wiedervereinigung Deutschlands beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit 337 zu 320 Stimmen, den Parlaments- und Regierungssitz von Bonn nach Berlin zu verlegen. Der „Kernbereich der Regierungsfunktionen“ wurde in Berlin angesiedelt. Am 31. Januar 1994 verlegte Bundespräsident Richard von Weizsäcker seinen Amtssitz nach Berlin.
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