Uneigentliche Integrale und nicht elementar integrierbare Funktionen
Die Betrachtung von Integralen mit entweder unbeschränktem Integrationsintervall oder unbeschränktem Integranden führt zum Begriff des uneigentlichen Integrals. Funktionen, deren Integrale sich nicht durch elementare Funktionen ausdrücken lassen, werden nicht geschlossen integrierbar genannt.
Aus dem Inhalt:
[...] ist auch die Berechnung von uneigentlichen Integralen vorgegeben: 1. Schritt: Man berechnet das Integral ∫ a b f ( x ) d x für einen endlichen Bereich [a; b]. 2 [...]
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