Artikel 28: Recht auf Bildung
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
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