Was tun, wenn's gekracht hat?
07.08.2014 - Meist geht es ganz schnell und schon hat es gekracht. Ob Sie an dem Unfall schuld, betroffen oder nur als Zeuge beteiligt sind, für alle gilt: Sie müssen vor Ort bleiben, wenn nötig Erste Hilfe leisten und der Polizei Ihre Personalien geben.
Aus dem Inhalt:
[...] immer der Leitstellendisponent. Er weiß, ob er noch Informationen benötigt. Eventuell müssen Sie Ihren Namen und Ihre Handynummer für Rückfragen angeben. Keine Angst vorm Notruf! [...]
http://www.planet-wissen.de/technik/verkehr/sicherheit_im_strassenverkehr/pwiewastunwennsgekrachthat100.html