Politische Beteiligung durch Interessenverbände
08.05.2006 - Die überwiegende Mehrzahl der Deutschen ist Mitglied eines oder mehrerer Vereine oder Verbände. Verbände, die politische Interessen verfolgen, sind in einer Liste eingetragen, die beim Präsidenten des Bundestages geführt wird. Die Geschäftsordnungen des Bundestages und der Bundesregierung sehen ausdrücklich die Mitwirkung der Interessenverbände vor allem bei der Gesetzgebung vor.
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