19. Oktober 2009: Vollständiger Baustopp wurde abgelehnt
20.10.2009 - Die zuständige Bezirksregierung Münster teilte am 19. Oktober 2009 mit, dass der Energiekonzern E.ON auf der Grundlage bestehender Teilgenehmigungen das Kraftwerksprojekt Datteln weiter vorantreiben darf. Als Begründung wurde angeführt, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster noch nicht rechtskräftig ist.
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