Bundessozialgericht - Leitbild -
04.09.2005 - Das Bundessozialgericht ist ein durch Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz errichteter und garantierter Oberster Gerichtshof des Bundes. Dieser entscheidet als oberste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit über Rechtsstreitigkeiten auf den ihm durch Gesetz zugewiesenen Gebieten. Diese betreffen in Gestalt der Sozialversicherung und sonstiger Systeme sozialer Sicherheit praktisch die gesamte Bevölkerung Deutschlands in existenzieller Weise.
Aus dem Inhalt:
[...] Das Bundessozialgericht nimmt seine Rechtsprechungsaufgabe durch unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene Richterinnen und Richter wahr. Seinen Senaten gehören Berufsrichterinnen [...]
http://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showcard.php?id=3645