Wenn geschehen ist, was nicht geschehen soll
25.02.2010 - Auch wenn das Kind eine Straftat begangen hat und bestraft werden muß, genießt es besonderen Schutz. Es darf von der Polizei nicht mißhandelt, gequält oder gefoltert werden. Und wenn es vom Gericht verurteilt werden muß dann soll das Urteil nicht nur eine Bestrafung, sondern auch eine Hilfe sein für das Kind.
https://www.kindersache.de/bereiche/ueber-uns/ausfuehrliche-informationen/wenn-geschehen-ist-was-nicht-geschehen-soll