Auslegung von Gesetzen
Auslegung von Gesetzen bedeutet zunächst nichts anderes als deren Interpretation. Die Frage der Auslegung wird wie alles richtig plastisch am konkreten Einzelfall. Als Beispiel sei hier die Vorschrift des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auszugsweise wiedergegeben: „Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr...
Aus dem Inhalt:
[...] Diese Lücken kann man auf verschiedene Weisen füllen. Zunächst geschieht dies durch Analogie. Wenn es sich um gleichartige Tatbestände handelt, dann werden die Rechtsgrundsätze des einen auf den anderen angewendet. [...]
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