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Europäische Union – Gründungsmitglied Deutschland
20.09.2005 - Geschichte Die Bundesrepublik Deutschland gehört mit Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaft (EG). Ihre Vorgeschichte reicht bis in das Jahr 1951 zurück, als die sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Montanunion, gründeten und mit einem gemeinsamen Markt und eine gemeinsame Industriepolitik für diese damals wichtigsten Grundstoffe v...
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Schritte der europäischen Einigung
20.09.2005 - 1957 Verträge von Rom, unterzeichnet von Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankereich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1959 Beginn des Zollabbaues innerhalb der Gemeinschaft 1967 Schaffung der EG durch Zusammenlegung der Organe EWG, EGKS, EURATOM 1968 Zollunion vollendet: Binnenzölle abgeschafft, gemeinsamer Außenzoll 1973 EG-Beitritt Dänemarks, Irlands und Großbritanniens.
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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
12.09.2005 - Die Gerichtsbarkeit wird in der Bundesrepublik Deutschland von 52 Verwaltungsgerichten, 16 Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz ausgeübt. Die Verwaltungsgerichte erster Instanz sind Rechts- und Tatsacheninstanz. Sie entscheiden entweder als Einzelrichter oder als Kammern, dann regelmäßig in der Besetzung mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern; an Beschlüssen außerhalb einer mündlichen Verhandlu...
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Umzug nach Leipzig
13.09.2005 - Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland bei. Damit stellte sich die Frage, in welcher Weise auch die neuen Bundesländer bei der Verteilung der Bundesinstitutionen angemessen berücksichtigt werden sollten. Mit der Erarbeitung von Vorschlägen wurde eine Kommission aus 31 Mitgliedern beauftragt (sog.
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Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts
05.09.2005 - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
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Bundesverfassungsgericht - Allgemeines
05.09.2005 - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist der Verfassungsgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland. Das BVerfG wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Der Sitz ist in Karlsruhe.
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Das Grundgesetz - die Mutter aller Gesetze
29.08.2005 - Wer diese Regeln jeweils gesetzt hat, ist nicht so einfach zu sagen. Viele der Gesetze wurden nach und nach von den gewählten Parlamenten beschlossen, aber alle haben eines gemeinsam: Sie dürfen dem nicht wiedersprechen, was im ersten Gesetz der Bundesrepublik, dem Grundgesetz, steht, und sie müssen so zustande gekommen sein, wie es das Grundgesetz vorschreibt.
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Die Geschichte des Grundgesetzes
29.08.2005 - Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt nicht "Verfassung", sondern "Grundgesetz", denn als man sich dieses Gesetz ausgedacht hat, gab es keine Möglichkeit, eine Verfassung für ganz Deutschland zu beschließen. Die Sowjetunion die 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg, den östlichen Teil Deutschland besetzte, hatte aufgrund ihrer Geschichte ganz andere Vorstellungen von einem Staat und seiner Verfassung als Frankreich, die USA und Großbritan...
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Die Errichtung des Bundesfinanzhofs
16.08.2005 - Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde es wieder möglich, ein landesweit zuständiges oberstes Steuergericht zu errichten. Nach Artikel 108 Abs. 6 des Grundgesetzes wird die Finanzgerichtsbarkeit durch Bundesgesetz einheitlich geregelt. Da eine solche Regelung, u.a. wegen der Zuständigkeit der Bundesländer für die Landesfinanzgerichtsbarkeit, erhebliche Zeit in Anspruch nehmen musste, wurde vorweg das Gesetz vom 29.
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Der Deutsche Bundestag - Allgemeines
13.08.2005 - Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz in Berlin , der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Er ist das Parlament unseres Landes. Der Bundestag wird durch das Volk gewählt. In einer Demokratie werden die Vertreter eines Parlaments durch Wahlen bestimmt. Der Bundestag hat 598 Mitglieder (gesetzliche Anzahl).
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