Lexikon: Viermächteabkommen über Berlin

von Tanja Lindauer

In dem Gebäude im amerikanischen Sektor von West-Berlin wurde am 3. Juni 1972 das Schlussprotokoll zum Abkommen über West-Berlin unterzeichnet. (Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-L0603-406 / Sturm, Horst / CC-BY-SA)

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Deutschland unter den vier Besatzungsmächten - den Vereinigten Staaten, Frankreich, der Sowjetunion und Großbritannien - aufgeteilt. Die Hauptstadt Berlin wurde ebenfalls in vier Besatzungszonen aufgegliedert. Doch schon bald kam es zu Streitigkeiten zwischen den einzelnen Besatzungsmächten.

In Berlin wollte keiner der Siegermächte auf sein Gebiet verzichten, aber auf politischer Ebene wurde man sich einfach nicht einig. Im Juni 1948 blockierte dann die Sowjetunion alle Straßen- und Schienenanbindungen nach West-Berlin, um so die gesamte Stadt wirtschaftlich kontrollieren zu können. Die USA beschloss daher, eine Luftbrücke einzurichten. So konnten immer noch Nahrungsmittel und auch Heizstoffe nach West-Berlin transportiert werden. Durch diese Luftbrücke wurde bis September 1949 die Versorgung der West-Berliner gewährleistet. Die Flugzeuge wurden bald als "Rosinenbomber" bezeichnet, da die Piloten manchmal Süßigkeiten für die Kinder aus den Flugzeugen warfen.

Die politischen und wirtschaftlichen Unstimmigkeiten wuchsen und so wurde Deutschland in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) aufgeteilt. Aber beide Länder sahen Berlin als zu sich gehörig an und beanspruchten die Stadt für sich. Der Streit um Berlin spitzte sich zu und gipfelte 1961 mit dem Bau der Mauer, womit die Teilung Berlins besiegelt wurde. Mit dem Mauerbau sollte verhindert werden, dass die ostdeutsche Bevölkerung weiterhin in den Westen fliehen konnte.

Im März 1970 wurden Verhandlungen zwischen Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und den USA aufgenommen, um die Berlin-Frage endgültig zu klären. Mit den Verhandlungen wollte man erreichen, dass die Bewohner West-Berlins nicht mehr derart von der restlichen BRD abgegrenzt waren und auch die Zerstörung der Zugangswege sollte gestoppt werden. Zudem sollte für West-Berlin weiterhin der Viermächte-Status gelten.

1971 wurde schließlich das Viermächteabkommen über Berlin beschlossen.
Das Viermächteabkommen wird auch kurz Berlinabkommen genannt. In diesem Abkommen zwischen den vier Besatzungsmächten wurden gegen Ende des Ost-West-Konflikts einige Regelungen zur geteilten Stadt, zum Zugang nach West-Berlin und zum Verhältnis von West-Berlin und der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Am 3. September 1971 wurde es unterzeichnet und am 3. Juni 1972 trat es in Kraft.

In dem Abkommen wurde geregelt, dass Berlin nicht mehr von politischen Spannungen betroffen sein sollte und keine Gewalt angewendet werden dürfe. Für den Westsektor wurde zudem geregelt, dass der Verkehr nach West-Berlin ohne Behinderung erfolgen sollte. Die USA, Frankreich und Großbritannien erklärten zudem, dass sie die Verbindung zwischen der BRD und West-Berlin aufrechterhalten würden, aber dass die Sektoren kein vollwertiger Bestandteil der Bundesrepublik seien und nicht von ihr regiert würden.

Das bedeutete, dass West-Berlin eine besondere Stellung hatte. Denn die BRD förderte West-Berlin und es gab zum Beispiel eine so genannte Berlinzulage, wenn man dort arbeitete. West-Berlin gehörte zwar zur BRD, es galten aber besondere Regeln. So hatten West-Berliner zum Beispiel einen behelfsmäßigen Personalausweis, in dem kein Hinweis auf den ausstellenden Staat vermerkt wurde, was eigentlich üblich ist. Lediglich wurde angegeben, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit habe. In West-Berlin gab es zum Beispiel auch keinen Wehrdienst, daher zogen viele junge Männer auch nach West-Berlin. In dem Abkommen wurden zudem die Reise- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen West- und Ost-Berlin vereinfacht, die sich bis dahin als schwierig erwiesen hatten.

Durch das Viermächteabkommen wurden das Transitabkommen (der Verkehr zwischen der BRD und West-Berlin) und der Grundlagenvertrag (die Beziehungen zwischen der BRD und der DDR) erst möglich. Mit dem Berlinabkommen wurde damit auch die DDR anerkannt sowie die Bindung West-Berlins an die BRD.

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Co-Autorin: Britta Pawlak
letzte Aktualisierung: 13.08.2012

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