Entwicklung der Menschenrechte
Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind.
Aus dem Inhalt:
[...] Unabhängig von der Moral des Einzelnen und ohne sich auf einen göttlichen Maßstab zu berufen, gibt es ein (souveränes) Interesse des Staates, das in der Selbsterhaltung nach innen und nach außen besteht. [...]
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