Lexikon: Tarifvertrag/ Tarifautonomie

von Martin Coerper und Andreas Fischer

Gewerkschaften setzen sich für die Rechte der Arbeitnehmer ein. Bild: eine Aktion der DGB-Jugend (Deutscher Gewerkschaftsbund). (Quelle: Wikipedia (Grubmah))

Das Wort "Tarif" kommt aus dem Arabischen und bedeutet "Bekanntmachung" oder auch "Preisliste" - es bezeichnet den festgelegten Preis für etwas. Der Tarifvertrag regelt die Höhe des Gehalts einer bestimmten Berufsgruppe, die Menge der Urlaubstage und viele weitere Dinge. Denn sowohl Menschen, die arbeiten (die Arbeitnehmer) als auch Menschen beziehungsweise Einrichtungen oder Firmen, die Stellen anbieten (die Arbeitgeber) haben Rechte und Pflichten. Durch freie Vereinbarungen zwischen Vereinigungen, die jeweils die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber vertreten, wird geregelt, nach welchen Bedingungen die Angestellten Arbeit leisten, um dafür Geld zu bekommen. Die Arbeitnehmergruppen haben sich zu so genannten "Gewerkschaften" zusammengeschlossen, die sich für die Rechte der Angestellten einsetzen. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesrepublik Österreich oder der Bundesrepublik Schweiz (Schweizerische Eidgenossenschaft) werden die Arbeitsbedingungen im Rahmen der Gesetze frei ausgehandelt - und zwar durch die Gewerkschaften und die Arbeitgeber.

Die Ergebnisse der Verhandlungen werden dann im "Tarifvertrag" festgehalten. Können sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeber jedoch nicht einigen, kann es zu einem Arbeitskampf kommen: Als letztes Mittel zur Konfliktlösung setzen die Arbeitnehmer den Streik ein. Damit ist die geplante Niederlegung der Arbeit für einen bestimmten Zeitraum gemeint, durch welche der Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden soll. Dieser muss den Streik aber nicht einfach über sich ergehen lassen. Er kann im Gegenzug einen Teil der nicht streikenden Arbeitnehmer "aussperren" - zum Beispiel schließt der Firmenchef die Tore seiner Fabrik und lässt auch keinen der arbeitswilligen Mitarbeiter mehr hinein.

Aber erst, wenn seit Beginn der Verhandlungen ein bestimmter Zeitraum überschritten wird, dürfen die Arbeiter streiken und die Chefs ihre Angestellten aussperren. Sowohl die Angestellten als auch die Arbeitgeber müssen sich also bei einem Arbeitskampf an bestimmte Regeln halten. Dennoch dürfen sie den Konflikt untereinander austragen, ohne dass der Staat sich einmischt. Diese verfassungsrechtlich gesicherte Freiheit nennt man "Tarifautonomie" (der Begriff "Autonomie" kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet "Selbstständigkeit" oder "Unabhängigkeit").

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letzte Aktualisierung: 18.10.2011

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