Lexikon: Patent

von Tanja Lindauer

Viele träumen davon, mit ihrer Erfindung den Menschen helfen zu können und ihnen den Alltag zu erleichtern. Natürlich würden sie auch gerne mit dieser Erfindung reich und berühmt werden. Doch erst einmal braucht man eine gute Idee. Eine solche Idee hatte zum Beispiel László Biró, als er den Kugelschreiber erfand. Doch hat man einmal eine solche Idee, steht man vor dem Problem, dass jemand anderes die Idee womöglich klauen könnte. Damit man sich vor dem Diebstahl der Erfindung schützt, gibt es das Patent. Auch László Biró meldete seine Erfindung zum Patent an und heute besitzt fast jeder Mensch auf der Welt mindestens einen Kugelschreiber.

Der Begriff Patent stammt aus dem Lateinischen und bedeutet in etwa „offen legen“. Denn mit einem Patent legt man offen, dass einem eine Erfindung gehört. Das Patent ist eine Urkunde, in der genau festgehalten wird, was man erfunden hat. Wer eine solche Urkunde besitzt, hat das alleinige Recht, die Erfindung auch herzustellen oder zu verkaufen.

Das Patent für eine Erfindung beantragt man auf dem Patentamt. Der Erfinder muss, bevor ihm eine Urkunde ausgestellt wird, ganz genau seine Idee und die Erfindung beschreiben. Man muss erklären, wofür sie nützlich ist und wie sie genau funktioniert. Das macht man, indem man zum Beispiel ein Modell, eine Skizze oder vielleicht sogar schon ein erstes Modell der Erfindung mitbringt. Die Erfindung wird dann von Fachleuten ganz genau unter die Lupe genommen. Wenn sie dann der Meinung sind, dass die Idee wirklich genial und vor allem neu ist, wird sie zum Patent zugelassen. Danach muss ein Fachmann entscheiden, ob das Patent ausgestellt wird. Aber das ist gar nicht so einfach. Denn es muss überprüft werden, ob derjenige, der das Patent beantragt auch tatsächlich der Erfinder ist. Das kann sich über Monate und manchmal auch über Jahre ziehen. Wenn dann sichergestellt ist, dass die Erfindung auch von der Person stammt, die das Patent angemeldet hat, wird die Urkunde ausgestellt. Der Erfinder darf das Patenrecht aber auch auf ein Unternehmen übertragen, die das Produkt dann herstellt.

Das Patent ist allerdings zeitlich begrenzt und gilt nur für eine Dauer von zwanzig Jahren. Nach Ablauf dieser Frist darf jeder die Erfindung herstellen.

Das Patentamt in Deutschland befindet sich in München. Aufgrund der Globalisierung gibt es aber mittlerweile auch ein Europäisches Patentübereinkommen und sogar viele internationale.

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Co-Autorin: Britta Pawlak
letzte Aktualisierung: 11.04.2015

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