Lexikon: Öffentliche Hand/ Öffentlicher Sektor

von Tanja Lindauer

Mit dem Begriff "öffentliche Hand" ist nicht die Hand einer Person gemeint, sondern es handelt sich dabei um einen Sammelbegriff, mit dem man den öffentlichen Bereich (auch "öffentlicher Sektor") meint. Er bezeichnet zum Beispiel den Bund (also den Staat), ein Bundesland oder auch eine Gemeinde. In der Fachsprache nennt man sie die "Körperschaften des öffentlichen Rechts". Zu den Körperschaften zählen auch öffentliche Unternehmen oder Staatsunternehmen. Hierzu zählen etwa die Stadtwerke, Sparkassen oder Sozialversicherungen. Die öffentliche Hand umfasst also alle Bereiche, die nicht privat sind, sondern zum Staat gehören und damit "öffentlich" sind. Ursprünglich ist der Begriff eher umgangssprachlich gewesen. Er hat sich aber mittlerweile als fester Begriff durchgesetzt und wird sogar in Gesetzestexten verwendet.

Die öffentliche Hand stellt das Geld zur Verfügung, das benötigt wird, um zum Beispiel Straßen, Schulen oder Spielplätze zu bauen. Mit dem Geld soll also das Leben der Bürger und Bürgerinnen in Deutschland verbessert werden. In diesem Fall treten der Bund, die Bundesländer oder Gemeinden als Auftraggeber auf. Wenn beispielsweise eine Straße verbessert werden muss, weil sie viele Schlaglöcher hat, oder ein neuer Kindergarten gebaut werden muss, dann macht die Gemeinde eine Ausschreibung, in der genau steht, was zu tun ist. Firmen können sich dann um diesen speziellen Job bewerben und ein Angebot machen. Die öffentliche Hand (in unserem Beispiel eine Gemeinde) vergibt dann nach Sichtung der Bewerbungen zum Beispiel den Auftrag an eine Baufirma, einen neuen Kindergarten zu bauen. Die beauftragte Firma erhält dann, nachdem sie den Kindergarten gebaut hat, das Geld von der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand gibt aber nicht nur Geld aus, sondern sie nimmt auch welches ein. Zum Beispiel bezieht sie Gelder in Form von Steuern, Abgaben oder auch Vermietungen und Verkäufen. Wenn etwa auf einem großen Platz ein Markt stattfinden soll, dann müssen alle Besitzer eines Standes eine gewisse Platzmiete bezahlen, dieses Geld wird an die öffentliche Hand übergeben.

Natürlich muss jede öffentliche Hand auch einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben haben und dies belegen können. Sie muss also einen Haushaltsplan erstellen, damit sie nicht viel mehr Geld ausgibt als sie einnimmt.

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Co-Autorin: Britta Pawlak
letzte Aktualisierung: 06.11.2014

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