Lexikon: Mandat

von Tanja Lindauer

Ein Mandat kann verschiedene Bedeutungen haben und wird oft in der Politik und in der Rechtsprechung verwendet. Das Fachwort stammt vom lateinischen Verb "mandare", das bedeutet etwa "aus der Hand geben" oder "befehlen". Mit einem Mandat gibt man also etwas aus der Hand: Man erteilt einer anderen Person einen Auftrag oder eine Ermächtigung, um im eigenen Namen zu handeln.

In der Politik übernimmt ein Abgeordneter ein Mandat, wenn er gewählt wurde. Der gewählte Politiker wurde zum Beispiel direkt vom Volk gewählt und soll nun dessen Interessen vertreten. Man unterscheidet hierbei zwischen freien und so genannten "imperativen" Mandaten. Ein freies Mandat bedeutet, dass der Abgeordnete sein Mandat frei ausüben darf. Er muss sich also nicht jemandem gegenüber verantworten. Ein freies Mandat ist damit nicht an spezielle Aufträge gebunden. Man sagt, dass der Mandatierte nur seinem Gewissen unterworfen ist. Das bedeutet, dass er sein Handeln mit seinem Gewissen vereinbaren sollte. Wenn er zum Beispiel konkrete Versprechungen gemacht hat, um gewählt zu werden, und diese dann nicht einhält, kann man ihm deswegen aber noch nicht das Mandat entziehen. Das imperative Mandat hingegen ist an bestimmte Aufgaben oder Vorgaben gebunden, an die sich der Beauftragte halten muss. In Deutschland ist diese Form des Mandats in der Politik aber nicht zulässig.

In der Politik wird auch häufig von einem Überhangsmandat gesprochen. Wenn eine Partei mehr Direktmandate, also Erststimmen (damit wählt man den Direktkandidaten), erreicht, als ihr aufgrund des Anteils von Zweitstimmen (damit wählt man die Partei) zustehen, spricht man von einem Überhangsmandat. Dadurch erhöht sich die Zahl der Abgeordneten in einem Parlament.

Auch im Rechtsbereich gibt es Mandate. Wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt, der einem in einem Rechtsstreit helfen soll, dann erteilt man ihm ein Mandat. Diese Art des Mandats ist imperativ, es ist also an einen bestimmten Auftrag gebunden. Der Anwalt ist damit verpflichtet, die Interessen seines Mandanten (also des Auftraggebers) zu vertreten. Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe, im Sinne seines Mandanten zu handeln, soll diesen aber fachlich gut beraten, da er ein Experte auf seinem Gebiet ist. Wenn sich Anwalt und Auftraggeber nicht einigen können, kann der Rechtsanwalt sein Mandat unter bestimmten Umständen auch niederlegen und der Auftraggeber muss sich einen neuen Anwalt suchen.

Im Völkerrecht spricht man von einem Mandat, wenn ein Staat die Interessen eines anderen Gebietes, des Mandatsgebietes, vertritt. Im engeren Sinn sind damit die Teile des ehemaligen Osmanischen Reiches und der deutschen Kolonien gemeint. Nach dem Ersten Weltkrieg verloren diese Staaten ihre Gebiete in Afrika und gingen dann an die Vereinten Nationen über. Zunächst wurde Frankreich und Großbritannien die Aufgabe zugeteilt, die afrikanischen Gebiete zu verwalten. Später wurden die Gebiete in ihre Unabhängigkeit entlassen. Daneben gibt es auch ein so genanntes UN-Mandat. Dieses Mandat der Vereinten Nationen soll dazu dienen, den internationalen Frieden zu fördern.

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Co-Autorin: Britta Pawlak
letzte Aktualisierung: 08.11.2014

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