Lexikon: Veto

von Tanja Lindauer

Wenn man ein Veto einlegt, dann bedeutet das, dass man mit einem Beschluss oder einem bestimmten Vorschlag nicht einverstanden ist und dagegen vorgehen möchte. Das Wort Veto stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "Ich verbiete". Wenn eine Person ein Veto gegen einen Beschluss einlegt, dann verliert der Beschluss entweder seine Wirkung oder er wird aufgeschoben. Es muss dann also noch einmal neu verhandelt werden. Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen zwei Arten, die sich nach der Dauer des Aufschubs richten. Das aufschiebende Veto verschiebt, wie der Name schon vermuten lässt, einen Beschluss nur. Man nennt es auch suspensives Veto. Das absolute Veto hingegen verhindert einen Beschuss endgültig.

In Deutschland legt zum Beispiel der Bundesrat oft ein Veto gegen Gesetze ein, die der Bundestag beschließt. Das Veto kann aber bei manchen Gesetzen auch vom Bundestag wieder zurückgewiesen werden. Das ist der Fall, wenn die Mehrheit der Abgeordneten sich gegen das Vetorecht entscheidet. Der Bundespräsident in Deutschland hat eine Sonderstellung, denn laut Verfassung hat er kein Vetorecht. Er kann sich aber weigern, ein Gesetz zu unterschreiben, und verhindert so, dass es in Kraft treten kann.

Auch im Weltsicherheitsrat der UNO haben die fünf ständigen Mitglieder ein Vetorecht, und zwar ein absolutes. Das bedeutet, wenn eines dieser Mitglieder von seinem Vetorecht gebraucht macht, dann kommt der Beschluss nicht zustande. Diese Mitglieder sind China, Großbritannien und Nordirland, Frankreich, die Russische Föderation und die USA. Dieses Vetorecht wurde ihnen nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um die Interessen der Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen - also die fünf ständigen Mitglieder - zu schützen. Außer China sind die Staaten die Siegermächte, die aus dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangen sind. China ist aufgrund seiner militärischen Macht später hinzugekommen. Die meisten Vetos legte bisher Russland ein, im Laufe der Geschichte waren es 123. Man nennt diese Mitglieder daher auch UNO-Vetomächte. Natürlich sind nicht alle Mitglieder der UNO mit den eingelegten Vetos einverstanden, und so wurden 2012 zum Beispiel Russland und China scharf kritisiert, da sie die geplanten Sanktionen (Strafmaßnahmen) gegen Syrien mit ihrem Veto verhinderten.

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Co-Autorin: Britta Pawlak
letzte Aktualisierung: 08.11.2014

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