Lexikon: Verstaatlichung

Als „Verstaatlichung“ bezeichnet man einen Vorgang, bei dem Privateigentum, wozu zum Beispiel auch Firmen, Unternehmen oder Banken gezählt werden, oder private Aufgaben und Aufträge in den Besitz und den Verantwortungsbereich des Staates übergehen. Ein anderes Wort für Verstaatlichung ist auch „Vergesellschaftung“. Die Gründe, weswegen Privatunternehmen verstaatlicht werden, sind vielfältig. Bahnt sich eine Wirtschaftskrise an, so hofft man diese durch eine Verstaatlichung einzudämmen. Übernimmt der Staat Firmen, die kurz vor dem Bankrott stehen, so kann ihre Pleite verhindert werden. Des Weiteren kann eine Verstaatlichung auch die Monopolstellung eines Unternehmens oder von Industrien verhindern. Ein Anbieter verfügt über ein Monopol, wenn er der einzige auf dem Markt ist, der ein bestimmtes Produkt anbietet. Auf diese Weise kann die Wirtschaft wieder gestärkt werden. Ebenfalls können ganze Wirtschaftszweige wie Banken oder Bergbauindustrien verstaatlicht werden. Durch die Übernahme wichtiger Industrien und Wirtschaftsschwerpunkte kann die Gesamtwirtschaft durch den Staat besser gelenkt werden.

Der Meinung einiger Wirtschaftswissenschaftler nach sollte die der politischen Macht ebenbürtige wirtschaftliche Macht auch dem Staat gehören, der so beispielsweise Banken steuern und durch besonders günstige Kredite bestimmte Investitionen tätigen und für die Wirtschaft wichtige Unternehmen fördern könnte. Auch die Sorge, dass große inländische Unternehmen und Branchen von ausländischen Investoren übernommen werden könnten, ist häufig ein Grund dafür, dass mit dem Gedanken gespielt wird Industrien und Firmen zu verstaatlichen. Wird aus diesem Grund eine Verstaatlichung durchgeführt, spricht man in diesem Fall auch oft von „Nationalisierung“.

In Deutschland ist es gesetzlich grundsätzlich erst einmal nicht verboten, dass der Staat und die Bundesländer Unternehmen kaufen und betreiben dürfen. Diese sogenannte „Enteignung“ ist in den Artikeln 14 und 15 im Grundgesetz festgelegt worden. Diese Artikel besagen, dass Land, Naturschätze und Produktionsmittel in den Eigentum der Gemeinwirtschaft (beispielsweise des Staates oder des Landes) eingehen, wenn es zum Wohl der Allgemeinheit geschieht und mit ihr eine angemessene Entschädigung einhergeht. Dies bedeutet, dass der Staat nur eine Verstaatlichung durchführen kann, wenn damit der Gemeinschaft, also dem Volk und seiner Wirtschaft, geholfen wird. Mit diesen Gesetzen soll verhindert werden, dass der Staat willkürlich Unternehmen oder Industrien verstaatlicht. Zudem muss dem Vorbesitzer stets eine Entschädigung dafür zukommen, dass er sein Unternehmen an den Staat abgetreten hat.

Auch in den Verfassungen der Bundesländer gibt es Artikel, die eine Verstaatlichung regeln. Im Saarland müssen laut Gesetz Industrien, die eine Ausnahmebedeutung für die Wirtschaft haben, stets im Eigentum der Gemeinwirtschaft stehen. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen dürfen Unternehmen und Firmen, die eine monopolartige Stellung besitzen, zugunsten der Gesamtheit ebenfalls in den Besitz des Staates übergehen.

Im Zuge einer Krise auf dem Immobilienmarkt der USA nahm die Finanzkrise im Jahre 2007 ihren Anfang. Infolgedessen gingen in den nächsten Monaten zahlreiche Banken pleite, unter anderem die amerikanische Bank „Lehman Brothers.“ Da die Banken weltweit in der heutigen Zeit so stark miteinander vernetzt sind, fielen auch zahlreiche deutsche Banken in eine schwere Krise. Die Bankengemeinschaft Hypo Real Estate aus München beispielsweise stand im Jahre 2009 am Rande einer Pleite. Eine ihrer Tochterunternehmen ist die Depfa Bank, die zahlreiche Unternehmen weltweit finanziert. Diese Unternehmen sind verantwortlich für Bauvorhaben in Städten und Gemeinden rund um den Globus. Daher wären die Auswirkungen einer Pleite der Hypo Real Estate und der Depfa Bank für die Weltwirtschaft enorm gewesen. Am 05. Oktober 2009 schließlich wurde jedoch das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Bank verstaatlicht. Da die Hypo Real Estate auch eine Aktiengesellschaft ist, was bedeutet, dass jeder an der Börse Anteile an dem Unternehmen kaufen kann, wurden jedem Aktionär, der Aktien der Hypo Real Estate besaß, als Entschädigung 1,30 Euro pro einzelne Aktie genehmigt. So konnte die Pleite der Hypo Real Estate gerade noch abgewendet werden.

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letzte Aktualisierung: 02.07.2015

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