Das Reinheitsgebot
03.03.2015 - Die Güte des Bieres lag den Landesfürsten seit jeher am Herzen. Schon im Jahre 1156 erließ Kaiser Barbarossa für die Stadt Augsburg eine Rechtsverordnung, in der auch die Bierqualität Erwähnung fand. "Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden" – das steht in der Justitia Civitatis Augustensis, dem ältesten deutschen Stadtrecht.
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