Lexikon: Bundestag

von Mareike Potjans

Seit dem Jahr 1999 ist das Reichstagsgebäude in der Hauptstadt Berlin Sitz des Deutschen Bundestages.
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Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass es in Deutschland fünf Verfassungsorgane gibt: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Sie sollen sich gegenseitig kontrollieren, damit der Staat seine Macht nicht missbrauchen kann. Der Bundestag ist das einzige dieser fünf Organe, das direkt vom Volk gewählt wird. Deswegen ist er auch besonders wichtig. In Deutschland darf jeder Bürger, der 18 Jahre oder älter ist, die Abgeordneten des Bundestages wählen. Die Bundestagswahl findet normalerweise alle vier Jahre statt. Die Mitglieder einer Partei werden über die Erststimme oder Zweitstimme in den Bundestag gewählt.

Der Bundestag bestimmt, welche Gesetze in Deutschland gelten sollen. Außerdem wählt er den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, kontrolliert die Bundesregierung und legt den Bundeshaushalt fest (also wie viel zum Beispiel für Gesundheit, Bildung oder Verkehr ausgegeben wird).

Neue oder überarbeitete Gesetze können von verschiedenen Seiten aus vorgeschlagen werden: von Abgeordneten, Fraktionen, der Bundesregierung oder dem Bundesrat. Zu einer Fraktion können sich mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder zusammenschließen, die derselben oder einer "verschwisterten" Partei (wie CDU und CSU) angehören, um gemeinsame Ziele durchzusetzen.

Die meisten Vorschläge für Gesetze kommen von der Bundesregierung. Will die Bundesregierung ein Gesetz ändern oder neu einbringen, muss der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin den Entwurf zunächst dem Bundesrat vorlegen. Dieser kann dann dazu Stellung beziehen. Andersherum ist es genauso: Wenn der Bundesrat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt hat, wird er an die Bundesregierung geschickt, die sich dazu äußert. Vorschläge von Abgeordneten müssen nicht erst dem Bundesrat vorgelegt werden. Allerdings kann nicht einfach ein Abgeordneter alleine über einen Entwurf abstimmen lassen, sondern er muss von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion eingebracht werden. Danach durchläuft der Gesetzentwurf mehrere Stationen: Der Bundestag diskutiert ihn in meistens drei Beratungen, so genannten Lesungen. In Ausschüssen kümmern sich Experten um die Feinheiten. Ist die Mehrheit des Bundestages mit dem Gesetz einverstanden, muss auch noch der Bundesrat zustimmen. Im Bundesrat sitzen Mitglieder der Landesregierungen. Dadurch stellt man sicher, dass auch die Bundesländer mit dem Gesetz einverstanden sind.

Die zweite wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin: Der Bundespräsident schlägt einen Kandidaten oder eine Kandidatin vor, dessen/ deren Partei oder Koalition die Bundestagswahlen gewonnen hat. In einer Koalition verbünden sich Parteien, da eine einzelne Partei in der Bundestagswahl nur selten die Mehrheit erhält. Die Abgeordneten stimmen geheim über den Kandidaten ab. Er braucht die absolute Mehrheit, das heißt, mehr als die Hälfte aller Stimmen. Der Bundestag kann den Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin mit dem so genannten Misstrauensvotum auch wieder abwählen. Dafür muss die Mehrheit der Abgeordneten einen Nachfolger wählen. Der Bundespräsident muss daraufhin den alten Bundeskanzler entlassen und den neuen ernennen.

Die Kontrolle der Bundesregierung ist die dritte wichtige Aufgabe des Bundestages. Um die Regierung kontrollieren zu können, kann der Bundestag auf verschiedene Instrumente zurückgreifen: In den so genannten ständigen Ausschüssen sitzen Abgeordnete der verschiedenen Fraktionen. Wer mehr Sitze im Bundestag hat, darf auch mehr Abgeordnete in den jeweiligen Ausschuss schicken. Die Ausschüsse sind thematisch genauso aufgeteilt wie die Bundesministerien, zum Beispiel gibt es welche für Arbeit und Soziales, Auswärtiges und Finanzen. Sie beraten neue Gesetzentwürfe und üben schon damit eine gewisse Kontrolle aus. Sie haben aber auch das Recht, von Vertretern des zuständigen Bundesministeriums Informationen verlangen. Zur Kontrolle der Regierung gehört auch die "Große Anfrage": Damit können Abgeordnete verlangen, von der Regierung Auskunft zu politischen Fragen zu bekommen. Die schriftliche Antwort der Regierung wird im Plenum (also vor allen Abgeordneten) diskutiert. "Kleine Anfragen" werden dagegen nur schriftlich beantwortet und nicht im Plenum besprochen. Das schärfste Mittel, um die Regierung zu kontrollieren, ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss. Er wird nur dann gebildet, wenn mindestens 25 Prozent der Abgeordneten den Eindruck haben, dass es einen Missstand in der Regierung, im Bundestag oder in der Verwaltung gibt. Der Ausschuss kann unter anderem Zeugen vernehmen, Einblick in Akten erhalten und Gerichte um Hilfe bitten.

Die vierte wichtige Aufgabe des Bundestages ist es, den Bundeshaushalt festzulegen, also zu entscheiden, wie viel Geld für was ausgegeben wird. Das Finanzministerium schlägt den Haushaltsplan vor und die Bundesregierung berät und beschließt ihn. Danach müssen der Bundestag und auch der Bundesrat zustimmen. Nachdem die Abgeordneten des Bundestages über den Entwurf diskutiert haben, wird er in der Regel noch einmal überarbeitet.

Zu diesen vier wichtigen Aufgaben kommen noch weitere Aufgaben hinzu: Alle Bundestagsabgeordneten sind automatisch Mitglied der Bundesversammlung, die alle fünf Jahre den Bundespräsidenten wählt. Die Bundesversammlung besteht zur anderen Hälfte noch aus Mitgliedern, die die Landesparlamente entsenden. Außerdem wählt der Bundestag acht Richter des Bundesverfassungsgerichts. Die anderen acht Richter wählt der Bundesrat.

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letzte Aktualisierung: 11.11.2011

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