Lexikon: Wahlrecht

von Sebastian Zender

Bei demokratischen Wahlen zählt die Stimme jedes Wählers gleich viel. Außerdem muss eine Wahl frei und geheim sein. Bild: Frau in einer Wahlkabine (Quelle: Alexander Hauk | Pixelio)

Das Recht zu wählen bezeichnet man als "aktives Wahlrecht". Wählen darf jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Bei einer Kommunalwahl kann man in manchen Bundesländern auch schon ab 16 Jahren seine Stimme abgeben. Das Recht, sich als Kandidat zur Wahl zu stellen, wird "passives Wahlrecht" genannt. Auch hier gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Nur für das Amt des Bundespräsidenten muss man mindestens 40 Jahre alt sein.

Durch die Regelung sind in Deutschland lebende Ausländer sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von den Wahlen ausgeschlossen. Früher lag das Mindestwahlalter sogar bei 21 Jahren. Erst 1970 wurde es von den Abgeordneten des Bundestages auf 18 Jahre herabgesenkt. In Deutschland dürfen Bürger seit 1871 zur Wahl gehen. Dass Frauen und Männer gleichberechtigt ihre Stimme abgeben dürfen, ist heute selbstverständlich. Aber früher wurde es Frauen verboten, bei Wahlen mitzustimmen. Erst im Jahr 1918 wurde in Deutschland das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Besonders spät nahm die Schweiz das Frauenwahlrecht ins Gesetzbuch auf: Erst seit 1971 dürfen Schweizerinnen an politischen Wahlen teilnehmen.

Gewählt wird nicht irgendwie, sondern nach bestimmten Grundsätzen. Die Grundsätze der deutschen Bundestagswahl sind im Artikel 38 des Grundgesetzes festgeschrieben: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."

Allgemein ist die Wahl deshalb, weil alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland (die mindestens 18 Jahre alt sind) das Recht haben zu wählen. Das Wahlrecht darf also nicht an Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Beruf, Religion, politische Einstellung oder ähnliche Unterscheidungsmerkmale gebunden werden. Als unmittelbar wird die Wahl bezeichnet, weil der Wahlakt direkt zur Bestimmung der Abgeordneten führt. Es gibt also keine zwischengeschaltete Instanz wie beispielsweise bei der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl. Dort werden zuerst Wahlmänner gewählt, die dann wiederum den Präsidenten wählen. Freie Wahl bedeutet, dass es in keiner Weise erlaubt ist, den Wähler unter Druck zu setzen, um ihn in seiner Wahlentscheidung zu beeinflussen. Er soll in einem freien Prozess der Meinungsbildung zu seiner Entscheidung kommen.

Die Wahl ist gleich, weil jede Stimme gleich viel zählt. Dieser Grundsatz soll zum Beispiel verhindern, dass die Wählerstimmen von reichen Leuten stärker gewichtet werden als die von Leuten mit weniger Geld. Geheim verläuft die Wahl, damit niemand sich für seine Wahlentscheidung vor anderen rechtfertigen muss. Dadurch würde er sich vielleicht zu stark von fremden Meinungen beeinflussen lassen. Bei der Wahl werden deshalb Wahlkabinen aufgestellt, in die niemand hineinschauen kann. Auf den Stimmzetteln, die in eine Wahlurne geworfen werden müssen, steht nicht der Name des Wählers. So kann niemand erkennen, wer welche Wahlentscheidung getroffen hat.

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letzte Aktualisierung: 13.11.2011

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