Der Bundespräsident

Helles-Köpfchen-Lexikon

von Britta Pawlak

Seit März 2017 ist Frank-Walter Steinmeier von der SPD Bundespräsident des deutschen Staates. Er löste Joachim Gauck (parteilos) ab, der von 2012 bis 2017 Bundespräsident war und sich nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellte. Welche Aufgaben hat eigentlich der Bundespräsident und wie wird er gewählt?

Das Schloss Bellevue in Berlin ist der erste Amtssitz des Bundespräsidenten.
Raimond Spekking/ Wikimedia Commons

Der Bundespräsident ist das deutsche Staatsoberhaupt - sein Sitz im Schloss Bellevue in Berlin. Er hat vor allem "repräsentative" Aufgaben - das bedeutet, er tritt als Vertreter des deutschen Staates auf, seine Macht ist aber begrenzt. Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehören zum Beispiel Staatsbesuche in anderen Nationen oder der Empfang von ausländischen Gästen wie Staatschefs. Weiterhin ernennt der Bundespräsident den Bundeskanzler, die Bundesminister und die Bundesrichter. Damit entscheidet er allerdings nicht darüber, wer Kanzler wird - dieser wird von der stärksten Partei vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt.

Ein wichtiges Recht des Bundespräsidenten ist es, den Bundestag nach einer abgelehnten Vertrauensfrage aufzulösen. Dies geschah zum Beispiel im Juli 2005: Gerhard Schröder, der damalige Bundeskanzler, stellte vor dem Parlament die so genannte "Vertrauensfrage". Er verkündete, nicht mehr genügend Rückhalt im Bundestag zu haben und in dieser Situation nicht mehr richtig regieren zu können. Schröder verlor die Vertrauensfrage: Nur weniger als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages standen noch hinter seiner Politik. Daraufhin wurde der deutsche Bundestag von dem damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler aufgelöst und es wurden vorzeitige Neuwahlen einberufen. Der Bundespräsident entscheidet auch über die Begnadigung (also die vorzeitige Entlassung) von Gefangenen.

Eine entscheidende Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, Verträge mit anderen Ländern oder Gesetze, die ihm zur Prüfung vorgelegt werden, zu unterschreiben. Damit erhält ein zuvor beschlossenes Gesetz dann seine Gültigkeit und kann in Kraft treten. Von einigen wird der Bundespräsident immer wieder als "Bundesnotar" bezeichnet. Dies soll heißen, dass seine Unterschrift bloß formal ist, er aber keinen wirklichen Handlungsspielraum hat. Bis zu einem gewissen Grad hat der Bundespräsident aber durchaus das Recht, selbst zu urteilen und nach seinem Ermessen über ein Gesetz, das ihm vorgelegt wird, zu entscheiden.

Grundsätzlich gilt: Sofern er nur am Vollzug der Entscheidung anderer mitwirken soll, hat der Bundespräsident die Pflicht, etwas auszufertigen - selbst, wenn er persönlich nicht damit einverstanden ist. Der Bundespräsident ist aber nicht gezwungen, ein Gesetz zu unterzeichnen, das nach seiner Meinung gegen Inhalte des Grundgesetzes verstößt. Für die Verweigerung seiner Unterschrift müssen also wichtige Gründe vorliegen. Zudem hat der Bundespräsident nicht das letzte Wort, wenn es um die Rechtmäßigkeit von Gesetzen geht: Liegen berechtigte Zweifel vor, ob ein Gesetz sich mit der deutschen Verfassung vereinbaren lässt, kann auch nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten das Bundesverfassungsgericht - das höchste deutsche Gericht - darüber entscheiden.

Wie wird der Bundespräsident gewählt?

Der Bundespräsident wird nicht von den Bürgern direkt gewählt. Prinzipiell kann jeder deutsche Staatsbürger in das Amt gewählt werden, der mindestens 40 Jahre alt ist. Er muss allerdings zuvor von mindestens einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Diese hat ausschließlich die Aufgabe, den Bundespräsidenten zu wählen. Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Anzahl von Wahlmännern und -frauen, die von den einzelnen Landtagen (also den 16 deutschen Bundesländern) gewählt wurden. Die Vertreter aus den Bundesländern müssen nicht unbedingt Politiker, sondern können auch berühmte Persönlichkeiten sein. Der Bundespräsident wird von der Versammlung geheim gewählt und muss die absolute Mehrheit (also mehr als die Hälfte aller Stimmen) erreichen. Sollte dies in zwei Wahlgängen kein Kandidat schaffen, ist in einem dritten Wahlgang auch eine relative Mehrheit ausreichend. Dies ist jedoch nur selten der Fall.

Der Bundespräsident darf nicht der Bundes- oder Landesregierung angehören und während seiner Amtszeit kein anderes Amt und keinen anderen Beruf ausüben. Falls er einer Partei angehört, soll er seine Mitgliedschaft während seiner Zeit als Bundespräsident ruhen lassen.

Wer waren die bisherigen Bundespräsidenten in Deutschland?

1. Theodor Heuss (FDP): 1949 - 1959

2. Heinrich Lübke (CDU): 1959 - 1969

3. Gustav Heinemann (SPD): 1969 - 1974

4. Walter Scheel (FDP): 1974 - 1979

5. Karl Carstens (CDU): 1979 - 1984

6. Richard von Weizsäcker (CDU): 1984 - 1994

7. Roman Herzog (CDU): 1994 - 1999

8. Johannes Rau (SPD): 1999 - 2004

9. Horst Köhler (CDU): 2004 - 2010

10. Christian Wulff (CDU): 2010 - 2012

11. Joachim Gauck (parteilos): 2012 - 2017

12. Frank-Walter Steinmeier (SPD): seit 2017

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letzte Aktualisierung: 28.07.2022

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