Lexikon: Wehrdienst

von Katharina Hahn

Um die Verteidigung des Landes sicherzustellen, verfügen die meisten Länder der Welt über Streitkräfte. Den Dienst im Militär oder in der Armee eines Landes nennt man Wehrdienst. Dabei kann dieser Dienst freiwilliger Natur sein oder verpflichtend. Im letzteren Fall spricht man von Wehrpflicht. Wie der Wehrdienst in einem Land gestaltet ist, hängt von der Geschichte des Landes, kulturellen Traditionen und aktuellen Bedrohungslagen ab. Grundsätzlich gibt es zwei Wehrdienst-Varianten. Entweder werden die Streitkräfte durch Freiwillige gestellt, die dann größtenteils Berufssoldaten sind, oder ein Staat führt eine Wehrpflicht ein, die entweder alle Männer oder Männer und Frauen zum Wehrdienst verpflichtet.

In Deutschland gibt es seit 1955 wieder eine bewaffnete Bundeswehr. Zu Beginn der fünfziger Jahre gab es heftige, politische Diskussionen darüber, ob es moralisch vertretbar sei, dass Deutschland nach dem Naziregime wieder über eine Armee verfügt. Doch am 12. November 1955 wurden die ersten Freiwilligen vereidigt. Seit dem 21. Juli 1956 gibt es in Deutschland eine Wehrpflicht, die aber erst 1986 im Grundgesetz verankert wurde. Schon in der Verfassung von 1949 findet sich ein Gesetz darüber, dass eine Kriegsdienstverweigerung möglich ist. Während des Aufbaus der Streitkräfte wurde auch die gesetzliche Grundlage für den Wehrersatzdienst geschaffen. So gibt es zwar in Deutschland eine Wehrpflicht, die theoretisch alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren einschließt, aber auch verschiedene Möglichkeiten, den Dienst an der Waffe zu umgehen. Doch es wurden bei weitem nicht immer alle, die wehrpflichtig sind, auch zur Musterung einberufen. Nur wer bei der Musterung als tauglich befunden wurde, musste sich entscheiden, entweder Wehrdienst oder aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe abzulehnen und Ersatzdienst zu leisten. Wie viele junge Männer zum Dienst einberufen wurden und wie lange der Grundwehrdienst dauerte, wurde im Laufe der Jahrzehnte immer wieder verändert. Je nachdem, wie viele Soldaten benötigt wurden und wie die Gefährdungslage - vor allem während des Kalten Krieges - eingeschätzt wurde. Die Dauer der des Grundwehrdienstes schwankte dabei zwischen 18 und (zum Schluss) neun Monaten. Seit dem 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Statt dessen gibt es nun die Möglichkeit, den Wehrdienst freiwillig 12 bis 23 Monate lang zu absolvieren. Eine Grundausbildung beginnt mit einer "Allgemeinen Grundausbildung", die eine Einführung in die verschiedenen Tätigkeitsfelder der Bundeswehr bietet. Am Ende dieses ersten Teils findet ein Gelöbnis und eine Prüfung statt. Anschließend findet eine spezialisierte Grundausbildung je nach Verwendung statt, zum Beispiel als Fallschirmjäger oder Panzergrenadier an die sich die Vollausbildung anschließt.

Neben den Wehrpflichtigen und freiwillig Wehrdienstleistenden gibt es in Deutschland auch die Möglichkeit, Soldat auf Zeit oder eine Karriere als Berufssoldat zu wählen.

Frauen wurden bei der Gründung der Bundeswehr von allen militärischen Diensten ausgeschlossen. Sie durften nach dem Grundgesetz nur zivile Aufgaben übernehmen, zum Beispiel für Verwaltungsaufgaben eingestellt werden. Mitte der 70er Jahre wurde ein neues Gesetz verabschiedet, dass Frauen, die medizinische Berufe studiert hatten, ermöglichte, als Sanitätsoffiziere in der Bundeswehr tätig zu werden. Seit 1989 dürfen Frauen sowohl im Sanitäts- als auch im Militärmusikbereich alle Laufbahnen einschlagen. Vom Dienst an der Waffe blieben sie weiterhin ausgeschlossen. Da diese Gesetzgebung gegen die Gleichbehandlung von Männern und Frauen verstößt, entschied der Europäische Gerichtshof im Jahr 2000, dass Deutschland dieses Gesetz ändern musste. Seit Januar 2001 dürfen auch in Deutschland Frauen alle Laufbahnen in der Bundeswehr einschlagen. Eine Wehrpflicht für Frauen gab es trotzdem weiterhin nicht.

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letzte Aktualisierung: 11.04.2015

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