Lexikon: Ausnahmezustand / Notstandsgesetze

von Britta Pawlak

Ausnahmezustand in Thailand 2004, als einer der schlimmsten Tsunamis in der Geschichte an der Küste des Landes auftraf. (Quelle: David Rydevik, Wikimedia Commons )

"Wir befinden uns in einem Ausnahmezustand!" - vielleicht hast du diesen Ausdruck schon einmal gehört? Eine Ausnahme bedeutet, dass etwas nicht der Regel entspricht - wenn du zum Beispiel ausnahmsweise länger wegbleiben darfst als sonst, dann ist dies ein Sonderfall. Der Begriff Ausnahmezustand wird oft im politischen Zusammenhang verwendet. Auch hier bezeichnet eine bestimmte Situation, die nicht der Norm entspricht, und bezieht sich auf eine Krisensituation des Staates. Wenn ein Land zum Beispiel von einer Naturkatastrophe wie einem Tsunami oder einem Hurrikan bedroht wird oder es zu politischen Unruhen kommt, dann befindet sich das Land in einem Notzustand.

Entscheidend ist, dass der Ausnahmezustand in einem Land offiziell verhangen wird. Das ist aber nur in einer wirklichen Notsituation angebracht und möglich. Ruft also die Regierung den Ausnahmezustand aus, dann erhalten die staatlichen Organe wie Regierung, Polizei oder Militär bestimmte Vollmachten, damit sie entsprechend schnell und wirksam auf die Notsituation reagieren können. Der Ausnahmezustand gilt so lange, bis die Gefahren wieder gebannt sind. In diesem Zeitraum greifen die bisherigen Regeln des Staates nicht mehr. Das bedeutet, dass Teile der Verfassung durch so genannte Notstandsklauseln aufgehoben werden können. Diese können auch in Kraft treten, wenn beispielsweise ein anderer Staat dem Land mit einem militärischen Angriff droht. Die Gesetze im Falle eines Notstands sollen die Sicherheit im Staat wiederherstellen, bergen aber natürlich auch Gefahren, denn die Staatsorgane erhalten plötzlich viel mehr Macht als im Normalfall, können sich über festgeschriebene Regeln hinwegsetzen und im Schnellverfahren neue Gesetze erlassen. Die Menschen können in diesen Fällen auch in ihren Grundrechten eingeschränkt werden, daher darf ein Ausnahmezustand wirklich nur in Notfällen ausgerufen werden.

Der Beschluss der Notstandsgesetze in Deutschland im Jahr 1968 wurde von heftigen Protesten begleitet, denn die damaligen Studenten und demonstrierenden Menschen befürchteten, dass damit Missbrauch betrieben werden könnte und man sie zum Beispiel nutzen könnte, um Bürger zu kontrollieren - etwa mittels Durchsuchungen oder Abhören von Privatgesprächen, was eigentlich verboten ist. Aktuell verhängte zum Beispiel Präsident Mursi in Ägypten im August 2013 den Ausnahmezustand, um die Krawalle in seinem Land wieder unter Kontrolle zu bringen. Dadurch konnte er viel einfacher Unruhe stiftende Menschen ins Gefängnis sperren und militärisch hart durchgreifen. Das Oberste Verwaltungsgericht in Kairo entschied nach drei Monaten, den umstrittenen Notstand, der die Menschen stark in ihren Rechten einschränkte, mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Hinweis zum Copyright: Die private Nutzung unserer Webseite und Texte ist kostenlos. Schulen und Lehrkräfte benötigen eine Lizenz. Weitere Informationen zur SCHUL-LIZENZ finden Sie hier.

letzte Aktualisierung: 30.07.2014

Wenn dir ein Fehler im Artikel auffällt, schreib' uns eine E-Mail an redaktion@helles-koepfchen.de. Hat dir der Artikel gefallen? Unten kannst du eine Bewertung abgeben.

0 Bewertungen für diesen Artikel