Lexikon: Pass/ Ausweis/ biometrischer Reisepass

von Tanja Lindauer

Im neuen biometrischen Reisepass sind die persönlichen Daten sowie der Fingerabdruck sogar zusätzlich auf einem Chip elektronisch gespeichert. (Quelle: Christian Horvat/ Creative Commons (CC BY-SA 2.0 DE))

In einem Pass werden bestimmte Informationen eines Menschen gespeichert, wie etwa der Name, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Augenfarbe, die Körpergröße oder der Wohnort. Diese Daten sind in Deutschland auf dem Personalausweis gespeichert. Daneben gibt es den Reisepass, der aus mehreren Seiten besteht. Sie sind für Stempel, Visa und Einreisegenehmigungen vorgesehen.

Durch einen Pass kann man sich ausweisen, das heißt, vor Behörden oder anderen wichtigen Stellen belegt der Ausweis die eigene Identität, er liefert also die Information, wer man ist, wo man wohnt und andere entscheidende Daten zur eigenen Person. Das ist zum Beispiel wichtig, um von öffentlichen Stellen zugeordnet oder für sein Handeln auch zur Verantwortung gezogen werden zu können - zum Beispiel im Falle von Straftaten. Mit der Möglichkeit, sich auszuweisen, sind sowohl Pflichten als auch Rechte verbunden - etwa die, die man als Staatsbürger eines Landes hat.

Der deutsche Reisepass enthält seit 2005 zusätzlich einen Chip, auf dem persönliche Daten und das Passbild noch einmal elektronisch abgespeichert sind. Auch der Fingerabdruck ist seit 2007 auf dem Chip des Reisepasses gespeichert. Man spricht bei dem neuen Pass von einem "biometrischen Reisepass" oder "ePass". Die Einführung dieses elektronischen Passes geschah auf Druck der US-amerikanischen Behörden nach den Anschlägen am 11. September 2001 in vielen Ländern der Welt und war sehr umstritten. Denn mit persönlichen Daten von Menschen kann Missbrauch betrieben werden und deshalb müssen diese besonders geschützt werden. Dadurch dass die Daten elektronisch gespeichert sind, können sie viel einfacher und über längere Zeit von Dritten missbraucht werden, die etwa den Pass eines anderen gestohlen haben. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die persönlichen Daten zum Beispiel bei der Einreise in ein anderes Land gespeichert und nicht nur zur Kontrolle, sondern auch für andere Zwecke verwendet werden.

Erst ab 16 Jahren erhält man einen eigenen Personalausweis und einen Reisepass. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Daten auf den Pässen der Eltern vermerkt. Auch für Kinder kann jedoch schon ein Ausweis ausgestellt werden, der so genannte Kinderausweis. Kinder benötigen nur dann einen Ausweis oder Reisepass, wenn sie ins Ausland verreisen. In Deutschland müssen alle Menschen, die 16 Jahre oder älter sind, einen Personalausweis besitzen. Wenn man in Länder außerhalb von Europa reisen möchte, benötigt man auch einen Reisepass. Für Reisen innerhalb von Europa reicht üblicherweise der Personalausweis aus. Ausweisen können sich Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren sowohl durch ihren Personalausweis als auch ihren Reisepass.

Das Wort Pass stammt übrigens vom lateinischen Begriff "passus" und bedeutet übersetzt "Schritt". Das Wort Pass hat auch noch andere Bedeutungen: Ein Übergang in einem Gebirge nennt man ebenfalls Pass. Im Reitsport spricht man bei einer bestimmten Gangart von Pass und zwar, wenn die Vorder- und Hinterbeine einer Seite gleichzeitig nach vorne bewegt werden. Giraffen, Kamele, Bären und Elefanten gehen immer in dieser Gangart. Auch im Sport gibt es einen Pass: Wenn man den Ball, zum Beispiel beim Basketball, an einen anderen Spieler abgibt, dann macht man einen Pass. Der Begriff leitet sich hier vom französischen Wort "passer" her, was überreichen heißt. Du hast bestimmt schon einmal Karten gespielt. Auch hier wird der Begriff verwendet: Wenn man zum Beispiel bei Uno nicht spielen kann, auch wenn man eine Karte gezogen hat, dann passt man. Man kann also nicht ablegen und gibt das Spiel an den nächsten Mitspieler ab.

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Co-Autorin: Britta Pawlak
letzte Aktualisierung: 08.11.2014

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