Lexikon: Europarat

Der "Europarat" ist die älteste politische Organisation Europas. Er wurde nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges am 5. Mai 1949 gegründet. Hauptziel war es, das gegenseitige Verständnis zwischen den Völkern und Kulturen in Europa zu fördern. Die zehn Gründungsmitglieder waren Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen und Schweden. Die Zahl der Mitgliedsstaaten ist inzwischen auf 47 angewachsen. Die Bundesrepublik ist seit dem 2. Mai 1951 Mitglied in dem Gremium. Die USA, Kanada, Japan, Mexiko und der Vatikan haben dagegen einen "Beobachterstatus". Der Rat hat seinen Sitz in Straßburg in Frankreich. Der Gründungstag des Europarates, der 5. Mai, wird seit 1964 als Europatag gefeiert.

Der Europarat ist ein Forum zur Diskussion und Debatte über dringende europäische Fragen. Es geht dabei um die Menschenrechte und die Demokratie in Europa und um die großen Probleme auf dem europäischen Kontinent: Rassismus, Intoleranz, Diskriminierung von Minderheiten, Drogenmissbrauch, soziale Ausgrenzung, Umweltschutz, Korruption und organisierte Kriminalität. Der Europarat erlässt aber keine Gesetze, sondern die Mitgliedsländer schließen Abkommen, die dazu dienen, die Rechtssprechung innerhalb Europas zu vereinheitlichen. Über 200 solcher Abkommen, offiziell heißen sie "Konventionen", wurden bisher verabschiedet. Die Konventionen sind auch als eine Art Verträge zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zu verstehen, in denen sich die Staaten zu einem bestimmten Handeln verpflichten - zum Beispiel zur Wahrung der Menschenrechte, zum Schutz von Minderheiten, zum Schutz der Umwelt und so weiter.

Eine der wichtigsten Konventionen des Europarates ist die "Europäische Menschenrechtskonvention" (Abkürzung EMRK). Mit ihr verpflichten sich die Mitgliedsländer des Europarates dazu, die Menschenrechte und die Freiheiten ihrer Staatsbürger zu achten und zu schützen. Die Vereinbarung enthält zum Beispiel das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit sowie das Verbot der Folter, Sklaverei oder die Gewissens- und Religionsfreiheit. Wenn sich ein Bürger durch seinen Heimatstaat in diesen Rechten verletzt fühlt, kann er vor dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg dagegen klagen. Dieser Gerichtshof ist eine Einrichtung des Europarates.

Der Europarat arbeitet in drei Gremien: dem Ministerkomitee, der Parlamentarischen Versammlung und dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas. Ein Generalsekretariat unterstützt diese Gremien. Im Europarat gibt es zwei Amtssprachen: Französisch und Englisch. Das Ministerkomitee setzt sich aus den Außenministern der Mitgliedstaaten zusammen und tagt mindestens zweimal jährlich. Es kann alle politischen Fragen beraten, die die Mitglieder interessieren - mit Ausnahme von militärischen Fragen. Das Ministerkomitee genehmigt auch den Haushalt des Europarates und entscheidet über den Beitritt von neuen Mitgliedsländern zum Europarat. Die Parlamentarische Versammlung setzt sich aus Abgesandten der nationalen Parlamente zusammen. Sie tritt vier Mal im Jahr zu Sitzungen in Straßburg zusammen, diskutiert über die Politik des Europarates und arbeitet Empfehlungen an das Ministerkomitee aus (zum Beispiel Vorschläge für neue Konventionen).Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) ist die Vertretung der Städte, Gemeinden und Regionen der Mitgliedsländer des Europarates. Der KGRE ist dabei in zwei so genannte "Kammern" aufgeteilt: eine Kammer der Städte und Gemeinden und eine Kammer der Regionen. Der KGRE kommt ein Mal im Jahr zu einer Sitzung in Straßburg zusammen.

Der Europarat hat zudem den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Kontrolleinheit geschaffen: Er verhandelt Verstöße der Unterzeichnerstaaten gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Wenn sich ein Bürger durch seinen Heimatstaat in diesen Rechten verletzt fühlt, kann er vor dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg dagegen klagen. Bedingung ist, dass der Kläger in seinem eigenen Land alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, also alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen hat. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit seiner Gründung im Jahre 1959 etwa 900 Urteile gefällt.

Hinweis zum Copyright: Die private Nutzung unserer Webseite und Texte ist kostenlos. Schulen und Lehrkräfte benötigen eine Lizenz. Weitere Informationen zur SCHUL-LIZENZ finden Sie hier.

letzte Aktualisierung: 08.11.2014

Wenn dir ein Fehler im Artikel auffällt, schreib' uns eine E-Mail an redaktion@helles-koepfchen.de. Hat dir der Artikel gefallen? Unten kannst du eine Bewertung abgeben.

0 Bewertungen für diesen Artikel