Lexikon: Immunität

Immunität bedeutet im Allgemeinen "Unverletzlichkeit". Das Wort begegnet uns im Alltag in verschiedenen Zusammenhängen. In der Medizin bedeutet es, dass eine Person zum Beispiel gegen bestimmte Viren immun, also unverletzlich, ist - zum Beispiel, weil sie die Krankheit bereits durchgemacht hat oder sich hat impfen lassen. Aber auch in der Politik wird der Begriff gebraucht. Hier bedeutet Immunität Schutz vor Strafverfolgung. Immunität genießen Abgeordnete oder auch die Vertreter ausländischer Botschaften, so genannte Diplomatische Corps, in ihrem Gastland. Das klingt zunächst unverständlich: Warum können Abgeordnete, also Politiker im Parlament (in Deutschland der Deutsche Bundestag), nicht strafrechtlich verfolgt werden? Schließlich müssen sich alle Bürger an die Gesetze halten und werden bei Verstößen verfolgt und bestraft - warum soll das ausgerechnet für die Politiker nicht gelten?

Die Immunität hat sich im Verlaufe der Parlamentsgeschichte herausgebildet. Sie soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht durch staatliche Maßnahmen zu gefährden. Die Immunität eines Abgeordneten kann nur durch das Parlament selbst aufgehoben werden. Das soll natürlich nicht bedeuten, dass ein Abgeordneter tun und lassen kann, was er will. Im Grundgesetz ist im Artikel 46, Absatz 2 die Ausnahme geregelt, dass ein Abgeordneter unmittelbar beim Begehen einer Straftat oder einen Tag später festgenommen werden kann. Dann ist seine Immunität also aufgehoben. Ein Abgeordneter soll aber nicht bei bloßem Verdacht strafrechtlich verfolgt werden können, denn somit wäre er womöglich wochenlang mit Prozessen beschäftigt und könnte seine politische Arbeit nicht erledigen. Auf diese Weise könnte man die Arbeit eines Politikers schnell "lahmlegen", indem man ihn einer Straftat bezichtigen würde.

Dennoch ist die Immunität von Politikern umstritten. Bei der Entscheidung, einem Abgeordneten die Immunität zu entziehen, weil er zum Beispiel verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben, müssen die Politiker des Bundestages abwägen zwischen den Belangen des Parlamentes und den Belangen des Rechtsstaates, der vorsieht, einen Straftäter zu stellen und zu bestrafen. Im Falle des dringenden Verdacht auf eine schwere Straftat sollte die Entscheidung nicht schwer fallen und dem Politiker müsste der Prozess gemacht werden. Doch es gibt auch Situationen, die weitaus schwieriger sind. Im Gegensatz zur so genannten Indemnität genießen Abgeordnete nur für die Zeit ihres Mandates (so nennt man den Auftrag, den ein Politiker durch eine Wahl erhalten hat) den Schutz der Immunität.

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letzte Aktualisierung: 08.11.2014

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