Lexikon: Zoll

von Britta Pawlak

Zoll ist eine finanzielle Abgabe, die man zahlen muss, wenn man eine Ware über eine Zollgrenze führt. Das Wort „Zoll“ leitet sich vom altgriechischen „Telos“ ab, was „Ziel“, „Ende“ oder aber auch „finale Zahlung“ bedeuten kann. Zoll kann sowohl für die Einfuhr, als auch für die Ausfuhr oder Durchfuhr einer Ware erhoben werden. Dies bedeutet, dass Zölle anfallen können, wenn man ein Land mit bestimmten Waren verlassen möchte oder nur auf der Durchreise ist. Während die Europäische Union, zu der auch Deutschland gehört, eine sogenannte „Zollunion“ ist, in der bei der Überschreitung von Grenzen keine Zölle erhoben werden, fallen beim Transport von Waren beispielsweise aus Nordamerika in die EU Zölle an. Den zu zahlenden Zoll erhält dann das jeweilige Land, in das man mit den Waren einreist. Jemanden, der in einer Zollbehörde arbeitet, nennt man Zöllner oder Zollbeamter. Dieser überprüft an Flughäfen oder Häfen, wo viele Menschen Landesgrenzen überschreiten, ob die Zahlungen für verzollte Waren korrekt getätigt werden.

Zölle können zu unterschiedlichen Zwecken erhoben werden. Ein sogenannter Finanzzoll zum Beispiel hat die Aufgabe, die Einnahmen eines Staates zu erhöhen. Aus diesem Grund können die Finanzzölle in den armen Entwicklungsländern manchmal sehr hoch sein, da dies eine gute Einnahmequelle für den Staat ist. Durch die Erhebung eines Schutzzolls wiederum versucht man die Einführung von Waren, die im Ausland viel günstiger zu kaufen sind, zu minimieren, um so die heimischen Produkte zu fördern und zu schützen. Insgesamt gesehen wären die eigentlich günstigen Produkte aus dem Ausland so nun dank des Schutzzolls wieder teurer. Auf diesem Wege sollen die Menschen angehalten werden, die Produkte lieber im eigenen Land, anstatt im Ausland zu kaufen. So soll die eigene Wirtschaft gestärkt werden.

Des Weiteren gibt es noch den Ausfuhrzoll. Dieser findet Verwendung bei Gütern und Waren, deren Preis im eigenen Land viel niedriger ist, als im Ausland. Diese Ausfuhrabgaben werden erhoben, um die Ausführung dieser Waren weniger attraktiv zu machen und so den Weltmarkt zu fördern. Diese Art von Zöllen wird streng von der Welthandelsorganisation (WTO) geregelt.

Zölle werden in der Geschichte der Menschheit schon so lange erhoben, wie es staatenähnliche Gebilde gibt. In der Bibel gibt es beispielsweise Zachäus, den Zöllner von Jericho, der auf Jesus Christus trifft. Auch in den anderen antiken Hochkulturen des alten Ägyptens und des Vorderen Orients wurden schon früh Finanzzölle erhoben. Ab der Spätantike und dem frühen Mittelalter mussten Reisende den „Passierzoll“ oder „Wegezoll“ zahlen, wenn sie bestimmte Wege, Straßen und Brücken benutzten. Diese Art von Zoll gibt es auch heute noch und nennt sich „Maut“. Früher wurde dem Reisenden mit der Bezahlung des Wegezolls auch eine sichere Reise auf stets gut erhaltenen Straßen garantiert. Die Zahlungen wurden an Zahlstationen getätigt.

Während im Hochmittelalter des 12. und 13. Jahrhunderts die Zölle meist von Königen erhoben worden waren, konnten schon bald danach auch Fürsten, Kaufleute oder sogar Städte eigene Zölle festlegen. In der Zeit nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges im Jahr 1648 waren die deutschen Herrschaftsgebiete in ungefähr 1240 eigene Zollgebiete eingeteilt gewesen, so dass unzählige Zollgrenzen überschritten und somit viele Zölle gezahlt werden mussten.

Heute haben Zöllner viele Aufgaben. Neben der Überprüfung verzollter Waren, schützt der Zoll auch das Urheberrecht: Unzählige Kopien von Markenartikeln werden Jahr für Jahr aus Ostasien nach Deutschland eingeführt, um oft auch hier weiterverkauft zu werden. Diese Kopien sind fast immer von minderwertiger Qualität. Diese Fälschungen werden von Zöllnern beschlagnahmt. Für bestimmte Waren gelten zudem Reisefreimengen. Dies bedeutet, dass Reisenden die Einfuhr von vorgeschriebenen Mengen an Gütern wie Tabakwaren, Alkohol oder Arzneimittel erlaubt ist. Ob diese Freimengen eingehalten werden, überprüft ebenfalls der Zoll.

Zudem achten Zollbeamte darauf, dass keine Drogen- und Rauschmittel, sowie Produkte, die aus illegalen tierischen und pflanzlichen Materialien bestehen, eingeführt werden. Bestimmte Tier- und Pflanzenarten sind besonders bedroht, so dass ihre Einfuhr verboten ist. So soll der Schutz von gefährdeten Arten gewährleistet werden. Wenn diese Bestimmungen nicht eingehalten werden, drohen daher empfindliche Strafen.

Des Weiteren kontrollieren Zollbeamte oft auch die Ausweise und Arbeitserlaubnisse von ausländischen Bauarbeiten, die in Deutschland arbeiten. So soll überprüft werden, ob die Arbeitgeber Steuern zahlen und die Bauarbeiter krankenversichert sind, damit Schwarzarbeit verhindert werden kann.

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letzte Aktualisierung: 04.10.2016

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