Thema: Heimlich

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#1

Seid ihr heimlich irgendwo? Villeicht sogar hier, auf HK? Findet ihr es gut, dass man ab 14 die Erlaubnis der Eltern nicht braucht?

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schrieb :

#20

Zitat von: *Mandy*

 

 

Hi sally007,

 

das deutsche Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von Zigaretten an unter 18 Jährige. Bei alkoholischen Getränke ist das unterschiedlich: Bier, Wein, Sekt und Mixgetränke mit Bier oder Wein sind für Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Spirituosen und Mixgetränke mit Spirituosenanteil dürfen nur an Personen verkauft werden, die bereits volljährig (also 18 Jahre oder älter) sind.

 

Der Verkauf von Feuerzeugen an Minderjährige (=Personen unter 18 Jahre) ist meines Wissens gesetzlich nicht geregelt. Das bedeutet, dass Feuerzeuge grundsätzlich an Jugendliche verkauft werden können.

 

So oder so möchte ich euch aber noch ans Herz legen, auf den Konsum von Tabakwaren und Alkohol zu verzichten! Diese Sachen schaden dem Körper nur.

 

Liebe Grüße

Mandy

Letzte Woche hat mir meine Freundin erzählt das sie raucht darauf habe ich dann gefragt wo sie die Zigaretten her kriegt (nicht weil ich rauche sondern weil sie erst 14 ist) dann meinte sie das der Mann der im Kiosk arbeitet den Kindern und Jugendlichen Zigaretten verkauft. Ist das nicht eigentlich Illegal was der da macht? Weil du ja geschrieben hast das das Jugendschutzgesetz den Verkauf von Zigaretten an unter 18 Jährige verbietet.

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*M**** (abgemeldet) (36)

schrieb :

#19

Zitat von: Happy *-*

Danke für deine antwort Mandy:-) lachender Smiley

 

Bitte bitte, immer wieder gern! :-D laut lachender Smiley

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schrieb :

#18

Zitat von: *Mandy*

 

 

Hi sally007,

 

das deutsche Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von Zigaretten an unter 18 Jährige. Bei alkoholischen Getränke ist das unterschiedlich: Bier, Wein, Sekt und Mixgetränke mit Bier oder Wein sind für Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Spirituosen und Mixgetränke mit Spirituosenanteil dürfen nur an Personen verkauft werden, die bereits volljährig (also 18 Jahre oder älter) sind.

 

Der Verkauf von Feuerzeugen an Minderjährige (=Personen unter 18 Jahre) ist meines Wissens gesetzlich nicht geregelt. Das bedeutet, dass Feuerzeuge grundsätzlich an Jugendliche verkauft werden können.

 

So oder so möchte ich euch aber noch ans Herz legen, auf den Konsum von Tabakwaren und Alkohol zu verzichten! Diese Sachen schaden dem Körper nur.

 

Liebe Grüße

Mandy

Danke für deine antwort Mandy:-) lachender Smiley

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*M**** (abgemeldet) (36)

schrieb :

#17

Zitat von: Happy *-*

Hi Mandy (wenn du das liest)

 

ab welchem alter darf man eigentlich zigaretten und alkohol kaufen (ich mache das nicht nur so ne frage) und dürfen die verkäufer uns ein feuerzeug verkaufen, weil ein freund und ich uns ein feuerzeug kaufen wollten wegen silvester, aber der mann hat es uns dann nicht verkauft, weil wir noch zu jung sind?

 

Hi sally007,

 

das deutsche Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von Zigaretten an unter 18 Jährige. Bei alkoholischen Getränke ist das unterschiedlich: Bier, Wein, Sekt und Mixgetränke mit Bier oder Wein sind für Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Spirituosen und Mixgetränke mit Spirituosenanteil dürfen nur an Personen verkauft werden, die bereits volljährig (also 18 Jahre oder älter) sind.

 

Der Verkauf von Feuerzeugen an Minderjährige (=Personen unter 18 Jahre) ist meines Wissens gesetzlich nicht geregelt. Das bedeutet, dass Feuerzeuge grundsätzlich an Jugendliche verkauft werden können.

 

So oder so möchte ich euch aber noch ans Herz legen, auf den Konsum von Tabakwaren und Alkohol zu verzichten! Diese Sachen schaden dem Körper nur.

 

Liebe Grüße

Mandy

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schrieb :

#16

Hi Mandy (wenn du das liest)

 

ab welchem alter darf man eigentlich zigaretten und alkohol kaufen (ich mache das nicht nur so ne frage) und dürfen die verkäufer uns ein feuerzeug verkaufen, weil ein freund und ich uns ein feuerzeug kaufen wollten wegen silvester, aber der mann hat es uns dann nicht verkauft, weil wir noch zu jung sind?

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schrieb :

#15

Zitat von: Pferdefreundin

Seid ihr heimlich irgendwo? Villeicht sogar hier, auf HK? Findet ihr es gut, dass man ab 14 die Erlaubnis der Eltern nicht braucht?

 

total!cooler tanzender Smiley cooler tanzender Smiley Smileys mit lol-Sprechblasecooler tanzender Smiley

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*M**** (abgemeldet) (36)

schrieb :

#14

Zitat von: Vineuro

Dürfte ich eigentlich mit Erlaubnis meiner Eltern Filme ab 16 sehen? Die sind ja halt erst ab 16 zugelassen und so.

 

Hi Vineuro,

 

wenn ihr den Film zu Hause im Fernsehen oder auf DVD oder so ansehen würdet, dürften sie es dir erlauben, ja. Empfehlenswert ist das allerdings nicht! Denn die FSK-Kennzeichnung 16 bedeutet ja, dass es für Kinder und Jugendliche, die jünger als 16 Jahre sind, "entwicklungsbeeinträchtigend" sein könnte, den Film zu sehen.

 

Im Kino bzw. bei anderen öffentlichen Ausstrahlungen ist die FSK-Kennzeichnung deswegen auch bindend! Das bedeutet, dass deine Eltern dir nicht einfach eine schriftliche Erlaubnis mitgeben oder dir die Eintrittskarte kaufen und zustecken dürfen bzw. die Kinobetreiber diese nicht akzeptieren/annehmen dürfen.

 

Die einzige Ausnahme ist die sogenannte "Parental Guidance Regelung". Sie gilt nur bei Filmen, die das FSK 12-Siegel bekommen haben. In solche Filme dürfen laut der Regelung auch Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren gehen, wenn sie von einer "personensorgeberechtigen Person" begleitet werden. (=Das sind in den meisten Fällen die Eltern ;-) zwinkernder Smiley). Eine "erziehungsbeauftragte Person" (z.B. die Tante, Oma, ältere Geschwister), die von den Eltern autorisiert ist, reicht nicht aus.

 

Puh, es ist immer ganz schön schwierig solche Gesetzessachen möglichst einfach widerzugeben. Erneut hoffe ich, du/ihr habt alles verstanden! ...Falls nicht: Einfach noch mal nachfragen!

 

Abendliche Grüße

Mandy

 

P.S. Ich habe schon einmal etwas Allgemeineres zu den FSK- und USK-Kennzeichnungen geschrieben. Wer mag, kann ja mal auf diese Links klicken:

/community/thema/hk/id39845/57/#id104965

und

/community/thema/hk/id39845/58/#id105177

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Vi**** (abgemeldet) (22)

schrieb :

#13

Zitat von: *Mandy*

Hi *muffin*,

 

nein, rechtlich verboten ist das nicht.

Es könnte nur sein, dass deine Eltern mal dahinter kommen und du wegen der Heimlichtuerei Ärger von ihnen bekommst ;-) zwinkernder Smiley

 

Anders ist das natürlich, wenn Kinder verbotene Dinge tun würden, wie Diebstahl oder Graffitis Sprayen oder so. Diese Dinge sind rechtlich verboten und sollte herauskommen, dass ein Kind das macht, können die Eltern dafür verantwortlich gemacht werden und müssen für den entstandenen Schaden (finanziell) aufkommen. In ganz extremen Fällen könnten sie sogar wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht angeklagt werden. Aber ich denke über solche Dinge reden wir hier ja zum Glück nicht! zwinkernder Smiley

 

Winterliche Grüße

Mandy

 

Dürfte ich eigentlich mit Erlaubnis meiner Eltern Filme ab 16 sehen? Die sind ja halt erst ab 16 zugelassen und so.

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*M**** (abgemeldet) (36)

schrieb :

#12

Zitat von: *muffin*

Ich das dann also verboten, ohne Erlaubnis der Eltern oder heimlich auf HK zu sein?

 

Hi *muffin*,

 

nein, rechtlich verboten ist das nicht.

Es könnte nur sein, dass deine Eltern mal dahinter kommen und du wegen der Heimlichtuerei Ärger von ihnen bekommst ;-) zwinkernder Smiley

 

Anders ist das natürlich, wenn Kinder verbotene Dinge tun würden, wie Diebstahl oder Graffitis Sprayen oder so. Diese Dinge sind rechtlich verboten und sollte herauskommen, dass ein Kind das macht, können die Eltern dafür verantwortlich gemacht werden und müssen für den entstandenen Schaden (finanziell) aufkommen. In ganz extremen Fällen könnten sie sogar wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht angeklagt werden. Aber ich denke über solche Dinge reden wir hier ja zum Glück nicht! zwinkernder Smiley

 

Winterliche Grüße

Mandy

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*M**** (abgemeldet) (36)

schrieb :

#11

Zitat von: Janasternchen

Danke Mandy So wie du es erklärt hast ,hab ich es verstanden. Solange ich also nicht 18 bin können Sie mir sogar zb. Filme ab 6 verbieten wenn sie wollen (was sie aber normal nicht machen)

Und wenn man nachdenkt ist es ja auch klar. Sonst könnte ich ja bei Hausarrest mit Fernsehverbot bestimmen das ich alle Filme die bis 12 freigegeben sind sehen darf,was ich aber eben dann trotzdem bei Hausarrest nicht darf.

 

Genau so ist das! ;-) zwinkernder Smiley

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