Lexikon: Extremismus

Skinheads bei einem Konzert. Als Schreckensbild der Rechtsextremisten wird häufig ihr Outfit herangezogen. Aber Menschen mit solchen Ansichten müssen nicht wie Skins aussehen. (Quelle: Wikipedia)

Das Wort "Extremismus" stammt vom Lateinischen "extremus" und "extremitas" und bedeutet soviel wie äußerst, entferntest, aber auch Grenze oder Rand. Allgemein beschreibt der Begriff etwas, das über das "Normale" und "Gewöhnliche" hinausgeht. Im politischen Sinn bezeichnet der Extremismus Positionen, die sich am äußersten Rand der jeweiligen politischen Einstellung befinden, also am meisten "rechts" oder "links" sind. Auch Menschen mit einer radikalen religiösen Einstellung, die etwa mit Waffengewalt und Terror durchsetzen wollen, dass nicht-gläubige oder andersgläubige Menschen bekehrt werden und ein Staat nach ihren strengen Glaubensregeln errichtet wird, nennt man Extremisten. Oft spricht man in diesem Zusammenhang auch von "religiösem Fundamentalismus".

Politische Extremisten dulden meist keine anderen Meinungen und stehen für Ideen ein, die nicht mit den Regeln der Demokratie vereinbar sind. Der Staat versucht also, solche politischen Extremisten zu bekämpfen, weil er befürchtet, dass solche Parteien und Gruppen sowie ihre Anhänger die demokratische Ordnung gefährden. Ein Leitsatz hierfür ist "Keine Toleranz für Feinde der Demokratie" - das bedeutet, dass Überzeugungen nicht toleriert werden, die die demokratische Staatsform mit freien Wahlen, Meinungs- und Pressefreiheit und bestimmten Grundrechten, die für alle Menschen gelten, abschaffen wollen.

Deswegen hat der Staat den "Verfassungsschutz" gegründet - eine Behörde, die diese extremistischen Kräfte beobachtet. Den Namen hat die Behörde, weil sie Personen und Parteien überwachen soll, die eine Gefahr für die staatliche Ordnung sein könnten. Wenn der Verfassungsschutz glaubt, dass bestimmte Leute oder Parteien eine andere Staatsform wollen, werden diese Leute überwacht. Dabei geraten sowohl als linksextremistisch wie auch als rechtsextremistisch bezeichnete Menschen oder Parteien ins Visier des Verfassungsschutzes. Wenn Gründe dafür vorliegen, die ein Verbot von politischen Gruppen und Parteien rechtfertigen, entscheidet das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, über ein mögliches Parteienverbot.

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letzte Aktualisierung: 05.02.2015

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