Wahlrecht | einfach erklärt für Kinder und Schüler
13.11.2011 - Das Recht zu wählen bezeichnet man als "aktives Wahlrecht". Wählen darf jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Dasselbe gilt für das "passive Wahlrecht", also das Recht, sich als Kandidat zur Wahl zu stellen.
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