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Artikel 17: Informationen, Medien
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, daß das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-17-informationen-medien
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Artikel 19: Schutz vor Gewalt
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Mißhandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Mißbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-19-schutz-vor-gewalt
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Artikel 22: Ein Kind als Flüchtling
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, daß ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird;
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-22-ein-kind-als-fluechtling
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Artikel 24: Meine Gesundheit
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-24-meine-gesundheit
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Artikel 26: Unterstützung vom Staat
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversicherung an und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-26-unterstuetzung-vom-staat
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Artikel 28: Recht auf Bildung
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-28-recht-auf-bildung
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Artikel 3: Das Wohl des Kindes
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-3-das-wohl-des-kindes
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Artikel 31: Spiel, Freizeit & Erholung
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-31-spiel-freizeit-erholung
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Artikel 32: Kinderarbeit und Schutz vor Ausbeutung
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte. Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um die Durchführung dieses Artikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen anderer internationaler Übereinkünfte werden die Vertragsstaaten insbesondere
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-32-kinderarbeit-und-schutz-vor-ausbeutung
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Artikel 33: Schutz vor Drogen
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlich Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um Kinder vor dem unerlaubten Gebrauch von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen im Sinne der diesbezüglichen internationalen Übereinkünfte zu schützen und den Einsatz von Kindern bei der unerlaubten Herstellung dieser Stoffe und beim unerlaubten Verkehr mit diesen Stoffen zu verhindern.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-33-schutz-vor-drogen
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