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Mandat
27.12.2007 - Mandat bedeutet „Auftrag“. Das heißt, dass die Abgeordneten von den Bürgern durch die Wahl in den Bundestag ein Mandat bekommen haben, sich um die Interessen des Volkes zu kümmern. Abgeordnete die das nicht machen werden bei der nächsten Wahl meistens nicht mehr gewählt. Ihnen wird auf diese Weise das Mandat entzogen.
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Parlament
27.12.2007 - Das Parlament ist die Volksvertretung. Es ist die Gesamtheit aller Politikerinnen und Politiker, die vom Volk gewählt wurden, um über neue Gesetze zu beraten und zu entscheiden. Der Bundestag ist das deutsche Parlament.
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Partei
27.12.2007 - Parteien sind Gruppen von Menschen, die gemeinsame politische Vorstellungen haben. Die Mitglieder einer Partei treffen sich regelmäßig und besprechen ihre Ideen, wie das Land regiert werden sollte. Parteien versuchen, möglichst viele Menschen von ihren Vorstellungen zu überzeugen, denn sie wollen gewählt werden – zum Beispiel in den Deutschen Bundestag oder in die Länderparlamente der verschiedenen Bundesländer.
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Politische Beteiligung durch Wahlen
08.05.2006 - Wahlen sind die einfachste und zugleich wichtigste Form politischer Beteiligung. In einer Demokratie sind sie das wirksamste Kontrollinstrument. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass die Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein müssen. Für die Wahl zum Bundestag gilt ein Wahlsystem, das als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet wird.
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Deutscher Bund und die Revolution von 1848
27.02.2006 - Der gemeinsame Sieg über Napoleon beflügelte die Sehnsucht vieler Deutscher nach einem eigenen Nationalstaat. Doch aus der Neuordnung Europas im Wiener Kongress entsprang 1815 nur ein Deutscher Bund . Dieser war ein loser Zusammenschluss souveräner Einzelstaaten mit dem Bundestag in Frankfurt als gemeinsamem Gremium – aber nicht in Form einer gewählten Körperschaft, sondern als Gesandtenkongress.
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Bundesrat - Allgemein
25.10.2005 - Zusammensetzung In einem Bundesstaat besteht das Parlament aus zwei Kammern (Häusern). Die Volksvertretung, in Deutschland der Bundestag, wird immer vom Volk direkt gewählt. Die andere Kammer kann auf unterschiedliche Weise gebildet werden, beispielsweise durch direkte Wahl in den Bundesstaaten, wie der amerikanische Senat, in den jeder Staat unabhängig von der Einwohnerzahl zwei Senatoren entsendet.
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Organisation
05.09.2005 - Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Das Gericht entscheidet durch einen Senat oder eine Kammer.
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Der Verlegungsbeschluss
05.09.2005 - Die unabhängige Föderalismuskommission hat am 27. Mai 1992 empfohlen, das Bundesarbeitsgericht (BAG) nach Thüringen zu verlegen. Diese Empfehlung wurde vom Bundeskabinett bestätigt und am 26. Juni 1992 in einem Beschluss vom Deutschen Bundestag zur Kenntnis genommen. Gründliche Beratungen in einem Arbeitsstab, an dem das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, das Bundesarbeitsgericht und der Freistaat Thüringen beteiligt waren, führten s...
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Bildung der Bundesregierung
07.08.2005 - Zusammensetzung Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern , die zusammen das Kabinett bilden. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. In der politischen Praxis geht die Regierungsbildung der Wahl des Bundeskanzlers voraus.
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Gesetze
08.06.2005 - Unter Gesetzen versteht man Vorschriften, nach denen Menschen zusammenleben. Sie sind dazu da, dass Menschen friedlich miteinander umgehen. Im demokratischen Staat sind die Gesetze das Ergebnis von Beratungen und Abstimmungen von Bundesrat und Bundestag. Es gibt formelle und materielle Gesetze.
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