Lexikon: Fünf-Prozent-Klausel

von Sebastian Zender

Im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes kommen die Abgeordneten des Bundestags zusammen.
Bernardo Peters-Velasquez | Pixelquelle.de
Alle Parteien möchten natürlich bei den Wahlen möglichst viele Stimmen erhalten und an der Regierung beteiligt sein. Bei jeder Wahl zum Deutschen Bundestag treten verschiedene Parteien gegeneinander an. Jeder kennt die großen Parteien wie die SPD oder die CDU. Es gibt neben ihnen aber nicht nur die Grünen, die FDP oder die Linke, sondern noch viele weitere kleinere Parteien. Viele von ihnen sind kaum bekannt, weil sie nur sehr wenige Stimmen von den Wählern bekommen.

Die so genannte "Fünf-Prozent-Klausel" (auch "Sperrklausel" oder "Fünf-Prozent-Hürde") schreibt nun vor, dass die Parteien bei der Bundestagswahl eine bestimmte Anzahl von Stimmen erhalten müssen, um überhaupt in den Bundestag einziehen zu dürfen. Ansonsten verfallen ihre Stimmen, die sie von Wählern erhalten haben. Das Wort "Klausel" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet etwa Einzelbestimmung.

Im Bundestag sitzen die abgeordneten Politiker. Insgesamt gibt es im Bundestag 598 Sitze und die Bundestagswahl entscheidet über ihre Verteilung. Alle wahlberechtigen Bürger haben zwei Stimmen - sie geben eine "Erststimme " und eine "Zweitstimme" ab. Auf dem Stimmzettel darf also jeder Wähler zwei Kreuzchen machen. Die Hälfte der Abgeordneten zieht über direkte Wahl in einem der 299 "Wahlkreise", in die Deutschland untergliedert ist, in den Bundestag ein. Darüber, wer in ihrem Wahlkreis gewinnt, entscheiden die Wähler mit ihrer Erststimme. Wer auf der linken Seite der Stimmzettel die meisten Kreuze an seinem Namen erhält, gewinnt und erhält ein so genanntes "Direktmandat" für den Bundestag. Über die andere Hälfte der 598 Mandate entscheiden die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Zweitstimme und wählen die "Landesliste" einer Partei. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze stehen ihr im Bundestag zu. Über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag entscheiden also die Zweitstimmen.

Die "Fünf-Prozent-Hürde" legt fest, dass bei der Sitzverteilung nur die Parteien berücksichtigt werden, die entweder mindestens fünf Prozent (das sind entsprechend fünf von 100) der Zweitstimmen oder drei Direktmandate gewonnen haben. Hat eine Partei weniger Stimmen erhalten, zieht sie nicht ins Parlament ein. Nur ihre direkt gewählten Kandidaten können Abgeordnete werden.

Mit der Bestimmung der Fünf-Prozent-Klausel soll verhindert werden, dass zu viele Parteien im Bundestag sitzen und somit politische Entscheidungen erschwert werden könnten. Denn es würde viel Chaos herrschen, wenn so viele unterschiedliche Meinungen und Interessen zusammenkämen und sich in vielen Bereichen einig werden müssten, heißt es - es käme ständig zu Konflikten und Streitereien. Kritiker sagen hingegen, dass die Meinungen der Minderheiten in Deutschland stärker berücksichtig werden müssten und es nicht in Ordnung ist, dass die Stimme einiger Leute einfach verfällt, weil nicht genug andere dieselbe Partei gewählt haben. Auf diese Weise würde es kleinen und neuen Parteien auch viel schwerer gemacht werden, sich unter Beweis zu stellen, Einfluss zu nehmen und bekannter zu werden. Denn wenn sie zu wenige Stimmen haben, dürfen sie nicht im Bundestag sitzen und können somit nicht an politischen Entscheidungen teilhaben.

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letzte Aktualisierung: 11.11.2011

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