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Streit um Migrationspakt
20.11.2018 - Die UN hat eine Art Plan zum Umgang mit Migranten aufgestellt. Über diesen sogenannten Migrationspakt gibt es gerade Streit unter deutschen Politikern.
https://www.zdf.de/kinder/logo/streit-um-migrationspakt-100.html
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Artikel 37: Folter und Kinder als Straftäter
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten stellen sicher, daß kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden: daß keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden; daß jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen seines Alters behandelt wird. Insbesondere ist jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, von Erwachsenen zu trennen, sofern nicht ein anderes Vorgehen als dem Wohl des Kindes dienlich erachtet wird; jedes Kind hat das Recht, mit seiner Familie durch Briefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen; daß jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand und das Recht hat, die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung bei einem Gericht oder einer anderen zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Behörde anzufechten, sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einem solchen Verfahren.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-37-folter-und-kinder-als-straftaeter
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Artikel 38: Kindersoldaten
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die für sie verbindlichen Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanitären Völkerrechts, die für das Kind Bedeutung haben, zu beachten und für deren Beachtung zu sorgen. Die Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen. Die Vertragsstaaten nehmen davon Abstand, Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu ihren Streitkräften einzuziehen. Werden Personen zu den Streitkräften eingezogen, die zwar das fünfzehnte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, so bemühen sich die Vertragsstaaten, vorrangig die jeweils ältesten einzuziehen. Im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht, die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu schützen, treffen die Vertragsstaaten alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, daß von einem bewaffneten Konflikt betroffene Kinder geschützt und betreut werden.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-38-kindersoldaten
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Artikel 41: Schutz der vorhandenen Kinderrechte
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Dieses Übereinkommen läßt zur Verwirklichung der Rechte des Kindes besser geeignete Bestimmungen unberührt, die enthalten sind im Recht eines Vertragsstaats oder in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-41-schutz-der-vorhandenen-kinderrechte
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Artikel 52: Kündigung der Mitgliedschaft
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Ein Vertragsstaat kann dieses Übereinkommen durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete schriftliche Notifikation kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär wirksam.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-52-kuendigung-der-mitgliedschaft
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Artikel 54: Wortlaut des Vertrages
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN -Kinderrechtskonvention Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-54-wortlaut-des-vertrages
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Artikel 2: Alle Kinder sind gleich!
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-2-alle-kinder-sind-gleich
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Artikel 27: Lebensstandard
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-27-lebensstandard
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Artikel 39: Gesundwerden und Hilfe
12.03.2018 - Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern, das Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung oder Misshandlung, der Folter oder einer anderen Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder aber bewaffneter Konflikte geworden ist. Die Genesung und Wiedereingliederung müssen in einer Umgebung stattfinden, die der Gesundheit, der Selbstachtung und der Würde des Kindes förderlich ist.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-39-gesundwerden-und-hilfe
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Wonder Woman als Vorbild?
23.10.2016 - Die berühmte Comicfigur Wonder Woman ist jetzt UN-Botschafterin für Gleichberechtigung. Nicht alle finden das gut.
http://www.duda.news/welt/wonder-woman-un-botschafterin/
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