RAF-Terror: Vergebung oder Vergeltung?

Die Geschichte der RAF - Teil 2

Teil 2 von 3

Die RAF entstand zur Zeit der 68er-Generation, als viele junge Menschen auf die Straßen zogen, um sich für eine "gerechtere Gesellschaft" einzusetzen. Im Gegensatz zu friedlichen Protestlern wollte die radikale RAF ihre Ziele jedoch mit Terror und Gewalt durchsetzen. RAF-Terroristen waren an Ermordungen und Anschlägen beteiligt. Derzeit sitzen noch drei ehemalige Mitglieder der "Roten Armee Fraktion" in Haft. Die Debatte um ihre vorzeitige Freilassung ist sehr umstritten. Was sind die unterschiedlichen Ansichten der Politiker? Wie lang ist nach dem Gesetz eine lebenslange Haftstrafe? Erfahre mehr über Hintergründe.

Fahndungsplakat nach RAF-Terroristen aus dem Jahr 1980.

Derzeit sitzt nur noch eine Terroristin der RAF, Birgit Hogefeld, ihre Freiheitsstrafe ab. Christian Klar, der heute 57 Jahre alt ist, wurde im Dezember 2008 entlassen. Eva Haule wurde nach Brigitte Mohnhaupt im Jahr 2007 auf Bewährung entlassen. Schon im Jahre 1993 wurden neun ehemalige RAF-Mitglieder vorzeitig aus der Haft entlassen.

Nach dem deutschen Strafrecht ist eine Freilassung vor Absitzen der eigentlichen Haftzeit möglich. Das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat im Jahr 1977 entschieden, dass auch ein Mörder, der zu "lebenslanger Haft" verurteilt wurde, die Hoffnung haben sollte, irgendwann wieder freizukommen. Jedem Menschen soll die Möglichkeit zur Reue seiner Straftat, die Chance auf Änderung und persönliche Weiterentwicklung zugestanden werden.

Die "Würde des Menschen" ist als erstes Recht im deutschen Grundgesetz festgeschrieben. Artikel 1 lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Das ist auch auf die Menschen anzuwenden, die die Würde anderer völlig missachtet haben, selbst auf Mörder. Dazu steht Deutschland als Rechtsstaat, denn es gilt der Grundsatz, nicht "Gleiches mit Gleichem" zu vergelten. Jeder Häftling hat deshalb auch das Anrecht auf eine "menschenwürdige Behandlung". Dazu gehört zum Beispiel, dass er nicht geschlagen oder misshandelt werden darf - und die Hoffnung, das Gefängnis irgendwann wieder verlassen zu können.

Wie lang ist lebenslang?

Bundespräsident Köhler wies 2007 das Gnadengesuch von Christian Klar ab.

Aus diesem Grund bedeutet "lebenslang" heutzutage nach dem Gesetz eine Mindeststrafe von 15 Jahren. Anschließend kann der Straftäter eventuell freigelassen werden. Das ist aber nur möglich, wenn er nicht mehr als Gefahr für andere Menschen angesehen wird und man ihm nicht zutraut, erneut eine Straftat zu begehen. Das Gericht lässt deshalb ein Gutachten über den Täter anfertigen, das einschätzen soll, wie er sich in Freiheit verhalten wird. Grundlage dafür ist immer, dass jedem Menschen eine Chance auf "Besserung" gewährt wird, damit er sich wieder in die Gesellschaft eingliedern kann.

Eine frühzeitige Freilassung wird eingeschränkt, wenn das Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt hat. Es wird dann ein Mindestzeitraum festgelegt, den der Häftling im Gefängnis absitzen muss. Bei den Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar war dies der Fall. Laut Gerichtsbeschluss musste Mohnhaupt mindestens 24 Jahre und Klar mindestens 26 Jahre in Haft bleiben. Christian Klar hatte deshalb den Bundespräsidenten um Gnade gebeten. Denn seine Mindesthaftzeit endete erst Ende 2008. In einem solchen Fall kann also nicht das Gericht darüber entscheiden, wie bei Brigitte Mohnhaupt.

Schon in der Vergangenheit wurden einige ehemalige RAF-Mitglieder durch eine Begnadigung vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. So zum Beispiel der Ex-Terrorist Manfred Grashof, der im Jahre 1988 nach 16 Jahren Haft durch die Entscheidung des damaligen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Bernhard Vogel (CDU), begnadigt wurde. Auch Vogel hatte Grashof zuvor im Gefängnis besucht und ein Gespräch mit ihm geführt.

Gnade für die Terroristen? - Eine umstrittene Frage

Die Meinungen gehen weit auseinander: Ströbele (die Grünen) sprach sich für eine vorzeitige Freilassung der ehemaligen RAF-Terroristen aus.
Für eine Begnadigung der ehemaligen RAF-Terroristen haben Angehörige der Ermordeten kein Verständnis. Sie sind überzeugt davon, dass die Täter bis heute uneinsichtig sind. Der Terrorist Christian Klar weiß, wer den Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermordet hat. Der Sohn des Opfers versucht seit 30 Jahren, Gewissheit darüber zu erlangen, doch Klar schweigt weiterhin.

Viele Menschen verlangen eine deutliche Distanzierung der ehemaligen Terroristen zu ihrer Vergangenheit. Vor allem die Parteien CDU, CSU und FDP sprachen sich gegen eine vorzeitige Freilassung der ehemaligen RAF-Mitglieder aus. Die Grünen stimmten dagegen für eine Haftentlassung von Mohnhaupt und Klar, da sie der Ansicht sind, dass die Ex-Terroristen ihre Strafe verbüßt hätten. Sie sollten die Chance auf einen Neuanfang erhalten, um sich wieder in unsere Gesellschaft eingliedern zu können.

Der Grünen-Politiker Ströbele sagte: "Ich bin dafür, sowohl Mohnhaupt als auch Klar zu begnadigen wie andere Verurteilte in der Vergangenheit. Sie waren ein Vierteljahrhundert in Haft. In Zukunft geht keine Gefahr mehr von ihnen aus". CSU-Politiker Beckstein dagegen sprach sich deutlich dagegen aus: "Der brutale Terror der RAF hat Deutschland an den Rand des Ausnahmezustandes gebracht. Klar und Mohnhaupt haben bislang keine Distanzierung und Reue hinsichtlich ihrer Taten erkennen lassen".

Horst Köhler hatte alleine deshalb aus den Reihen der CSU heftige Kritik geerntet, weil er überhaupt bereit war, sich mit Christian Klar zu treffen. Seine Entscheidung, Klar nicht zu begnadigen, begrüßten sie dann. Auch SPD-Politiker betonten, dass sie Respekt vor Köhlers Entschluss hätten. Die Reaktion der CSU auf Köhlers Gespräch mit dem Ex-Terroristen bezeichnete SPD-Generalsekretär Hubertus Heil als "dreisten Versuch, den Bundespräsidenten zu nötigen". Indirekt hatten einige Politiker der CSU sogar damit gedroht, Köhler nicht wiederzuwählen. Politiker der Grünen bezeichneten die Entscheidung des Bundespräsidenten schließlich als "vertane Chance".

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letzte Aktualisierung: 04.10.2011

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