Thema: Kinder - und Jugendpsychiatrie - Gibt es die Gummizelle???

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Keep_On (23) aus

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#1

Viele werden sich unter Psychiatrie etwas ganz Schlimmes mit Gummizelle etc. vorstellen, was ja auch seit langer Zeit Klischeebehaftet ist.

 

Und es sind, Tatsache, zum größten Teil auch eben nur Klischees oder Halbwahrheiten.

 

Hier möchte ich mal, in mehreren Teilen (eine Reihe), damit aufräumen und darüber aufklären, was eine Psychiatrie, in dem Fall die für Kinder und Jugendliche, genau ist, wer dort hin kommt und was mit den Patienten dort geschieht.

 

Beginnen wir in diesem Aritkel mit dem bekanntesten Klischee. Die Gummizelle, "wo ja die voll Verrückten und Gefährlichen rein kommen". Aber so ist das nicht richtig.

 

Also erst einmal: Es gibt diese Räume nur auf geschlossenen Stationen bzw. Akutstationen. Auf offenen Therapiestationen sind diese Räume nirgends zu finden.

 

Außerdem wird es nicht (mehr) Gummizelle genannt, sondern in der Regel Time Out Raum (eher in der Kinder - und Jugendpsychiatrie) oder Isolations - Zimmer (eher in der Erwachsenenpsychiatrie). Dort ist alles abgepolstert und weich. Zudem sind die Gegenstände allesamt am Boden oder an der Wand fest gemacht. Oft sind auch noch viele Kissen drin manchmal auch Schaumstoffwürfel und ähnliches. In der Kinder - und Jugendpsychiatrie ist der Raum meistens farbig (meistens Farben mit beruhigender Wirkung).  Wie es bei Erwachsenen ist, weiß ich nicht.

 

Dann gibt es in der Regel an der Tür noch ein kleines Fenster, um nach dem Patienten sehen zu können. Auch gibt es eine Kamera, die aufzeichnet, was darin so abgeht. Es ist gut, ein Fenster und eine Kamera zu haben. Erstens kann nur in Abständen direkt durch das Fenster nach dem Patienten geschaut werden und zweitens gibt es sowohl beim Fenster, als auch bei der Kamera einen "toten Winkel". Wenn ein Kind oder Jugendlicher sich gerade in dem Winkel etwas antun würde, wäre das fatal. Auch sind Patienten, die den Raum schon sehr gut kennen und schon oft darin waren, sich manchmal dieser toten Winkel genau bewusst und setzen sich mit Absicht genau da hin, um nicht beobachtet werden zu können. Aber das ist nicht die Regel.

 

Entweder der Patient oder die Patientin wird allein im Raum gelassen und die Tür für eine gewisse Zeit versperrt, oder die Tür bleibt unversperrt und ein/e Betreuer/in oder jemand vom Pflegepersonal ist mit im Raum.

 

Es geht darum, akute Fremd - oder Eigengefährdung abzufangen und dafür zu sorgen, dass niemandem (auch nicht dem Betroffenen selbst) etwas geschieht, bis sich die Situation bzw. der Patient beruhigt hat. Es gibt emotionale und/oder geistige Zustände bei psychisch Erkrankten, die dazu führen können, dass ein Patient die Kontrolle über sich verliert. Dabei können z.B. Aggressionen entweder gegen sich selbst (Eigenfefährdung) oder gegen andere (Fremdgefährdung) gerichtet werden. Manchmal passiert auch beides gleichzeitig.

 

Ganz wichtig: Ein Kind oder ein Jugendlicher darf niemals zur Strafe in diesen Raum gebracht werden. Er dient nur zum Schutz der Patienten, und manchmal auch der Mitarbeiter. Zudem soll kein Patient den Raum mit einer Strafe in Verbindung bringen, wenn er ein anderes Mal hinein kommt, weil es ihm schlecht geht.

 

Noch wichtig zu wissen, ist, dass Patienten (egal ob Kind, Jugendlicher, junger Heranwachsender oder Erwachsener) nicht nur unter Zwang in diesen Raum gebracht werden. Klar kommt das oft vor, dass ein Patient ausrastet oder so und dann einfach entschieden wird, dass der Raum jetzt einfach sein muss. Aber ganz oft ist es auch so, dass krankheitseinsichtige und vielleicht auch schon therapieerfahrene und seit längerer Zeit erkrankte Patienten selbst zu den Betreuern oder Pflegern kommen und darum bitten, , z.B. bei akutem Drang, sich etwas anzutun, in den Raum zu dürfen, weil sie bereits spüren oder den Verdacht haben, dass sie demnächst eventuell nicht mehr garantieren können, dass sie sich (oder vielleicht sogar anderen ... ist aber eher seltener der Fall, dass die Patienten sich selbst melden) nichts anzutun.

 

Der Raum sollte nicht länger als 15 Min. am Stück benutzt werden. Solange sollen die Kinder und Jugendlichen von allen Reizen möglichst abgeschirmt werden. Auch das ermöglicht der Raum.

Oft müssen Therapeuten, Psychiater und die anderen Mitarbeiter in Besprechungen auch über und mit Patienten sprechen, die ihrer Ansicht nach zu oft darum bitten, in den Raum zu dürfen. Zu oft kann nämlich auch ein Zeichen dafür sein, dass der Patient sich von diesem Raum abhängig macht, was dafür sorgt, dass er nicht richtig lernen kann, selbst Strategien zu entwickeln, die eigenen Emotionen zu kontrollieren und sich vor eigenen destruktiven Handlungen zu schützen. Doch genau das müssen sie lernen. Der Raum sollte nicht zur Regel werden, sondern nur zur Not genutzt werden.

 

Konkretere Gründe, warum jemand in diesen Raum kommen kann oder muss:

z.B.

- aufgrund von Aggressionen und/oder aktiver Wut gegen sich oder/und andere

- unkontrolliertes selbstverletzendes Verhalten (ggf. in Verbindung mit Suizid - Tendenzen)

- aufgrund von Verwirrtheitszuständen und durch Unzurechnungsfähigkeit destruktive Verhaltensweisen

 

Der Raum wird als letzte Möglichkeit in den Behandlungsplan eingebaut und die Eltern/Erziehungsberechtigten, sowie das Kind, werden spätestens beim Aufnahmegespräch über die Existenz des Raums informiert ... und dass er auch in Notfällen angewandt wird.

 

Wenn von Anfang an eine Tendenz zur Eigen - oder Fremdgefährdung bekannt ist, wird der Raum auch schon zu Beginn des Aufenthaltes als letzte Möglichkeit mit auf den Behandlungsplan genommen. Der Behandlungsplan wird ja mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind/Jugendlichen zusammen besprochen. Wenn das von Jugendlichen ab 14 Jahre gewünscht ist, kann der Plan auch ohne die Eltern/Erziehungsberechtigten erstellt werden.

 

In einem Notfall müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich von der Psychiatrie informiert werden.

 

Es sollten im Ablauf der pädagogischen Maßnahme immer genügend Mitarbeiter dabei sein. Eine Person sollte die Aktion leiten und nur eine Person mit dem Kinder oder dem Jugendlichen sprechen.

 

Das Time Out Zimmer sollte nach jeder Benutzung gründlich auf Gegenstände durchsucht werden. Genauso der Patient. Gürtel und Schuhe werden abgenommen. Der Raum gesichert.

 

Folgendes gilt hauptsächlich für Patienten, die sich weigern zu kooperieren oder/und Gegenwehr leisten:

Bei Aggression mit Gegenwehr und Weigerung wird das Kind im Notfall in den Raum gebracht, und zwar ohne Diskussion und bestimmt. Es wird dem Kind grundsätzlich mitgeteilt, wie lange es vorraussichtlich dauern wird und es wird über jeden nächsten Schritt informiert. Damit soll dem Kind oder Jugendlichen Klarheit verschafft werden und ihm die Angst genommen werden.
 
Eine Betreuungsperson ist für die Beobachtung und Betreuung verantwortlich.
 
Nach den ersten 15 Min. wird abgeklärt und festgestellt ob das Kind oder der Jugendliche nun zur Kooperation bereit ist. Ist das der Fall, dann ist die Maßnahme beendet. Ist das nicht der Fall, wird eine Verlängerung angehängt und dem Patienten mitgeteilt.
 
Nach Beendigung der Maßnahme gibt es ein Gespräch mit dem Patienten. Falls sofort möglich, dann umgehend. Doch wenn der Patient erst einmal Ruhe braucht, um sich zu erholen, dann wird ein Termin am selben Tag zum Gespräch gemacht. Im Gespräch soll der Patient sein Verhalten und seine vorherige Situation reflektieren. Oft kommt auch noch eine sogenannte Verhaltensanalyse zum Einsatz. Dabei handelt es sich um ein Blatt, das vom Patienten ausgefüllt werden soll. Darin: grob gesagt: eigene Verhaltensanalyse und mögliche Alternativhandlungen. Muss abgegeben werden und darauf folgt eine Besprechung des Geschriebenen. Das gilt natürlich nur für Kinder und Jugendliche ab einem gewissen Alter. Ab dem sie geistig dazu in der Lage sind. Bei geistig behinderten Patienten (zusätzlich zur psychischen Beeinträchtigung) ist das natürlich auch nochmal individuell zu betrachten.
 
Darauf kann eine eventuelle Wiedereingliederung oder Wiedergutmachung erfolgen. Zum Beispiel sich selbst etwas Gutes tun, wenn es um selbstverletzendes Verhalten ging. Oder auch wieder in die Gruppe zurückzufinden, falls es in dieser durch das eigene Verhalten Auseinandersetzungen gegeben haben sollte.

Das Zimmer wird sowohl vor, als auch nach jeder Benutzung auf Gegenstände abgesucht und gesichert. Es muss immer abgeschlossen sein, außer wenn eine Betreuungsperson darin ist.

Die Betreuungsperson, die zuständig ist, informiert umgehend die Erziehungsberechtigten.

Anschließend wird das interdisziplinäre Team (also das Team der entsprechenden Station: Ärzte, Psychiater, Psychologen, Therapeuten, Betreuer und Pfleger) über die Situation in Kenntnis gesetzt. Es gibt also eine Besprechung des Patienten. Ob nun extra oder im Rahmen einer allgemeinen Versammlung, in der es um alle Patienten mehr oder weniger geht.

 

Ich muss sagen, ich war, zum Glück, noch nie da drin. Mit "zum Glück" meine ich, dass ich es noch nie gebraucht habe. Einmal wäre ich fast rein gekommen, aber ich habe mich noch gefangen. Aber ich habe Freunde, die da drin waren und immernoch hin und wieder da rein müssen oder freiwillig gehen. Freunde aus der Psychiatrie, mit denen ich noch Kontakt habe.

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schrieb :

#2

Ich finde es gut, dass du darüber geschrieben hast, weil ich mir auch schon viele Fragen darüber gestellt habe. Ich wusste zwar, wofür der Raum da ist, aber war immer der Meinung, dass die Patienten viel länger darin sind.

Weißt du zufällig, wie viele solcher Time Out Räume es üblicherweise auf einer Station gibt?

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