Lexikon: Abgeordnete

Der Bundestag in Berlin ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Hier sitzen die Abgeordneten.
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Ein Abgeordneter sitzt im Parlament und vertritt dort die Interessen der Leute, die ihn gewählt haben. Abgeordnete gibt es in den verschiedensten staatlichen Vertretungsorganen wie Bundestag, Landtag oder Kreis- und Stadträte. Bundestagsabgeordnete werden als Mitglieder des Bundestags (MdB), Landtagsabgeordnete als MdL bezeichnet.

Abgeordneter wird jemand, indem er sich zur Wahl stellt und genügend Stimmen bekommt, um ins Parlament einzuziehen. Laut dem Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, muss ein Kandidat mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr deutscher Staatsbürger sein, um in den Bundestag einziehen zu können. In Artikel 38 der Verfassung steht, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Vertreter des ganzen Volkes sind. Daher sind sie nicht nur ihren Wählern gegenüber verpflichtet, sondern gegenüber dem gesamten Volk. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem "Gewissen" unterworfen. In der Praxis muss sich ein Abgeordneter aber vor allem der so genannten "Fraktionsdisziplin" unterwerfen. Das heißt, dass die Partei sich vor wichtigen Abstimmungen einigt, wie alle Abgeordneten abstimmen sollen. Hier verlangt die Partei oftmals von den Abgeordneten, eigene Ansichten zugunsten den Interessen der Partei zurückzustellen.

Man muss als Abgeordneter nicht unbedingt einer Partei anzugehören. Parteimitglieder können auf zwei Arten den Einzug in den Bundestag erreichen: Entweder kommt der Kandidat über eine Liste seiner Partei ins Parlament oder er erringt ein so genanntes "Direktmandat". Wenn der Kandidat die meisten Wählerstimmen in seinen Wahlkreis bekommt, gewinnt er diesen und erringt somit ein Direktmandat, mit dem er unmittelbar ins Parlament einzieht, egal wie viel Stimmen seine Partei bekommt.

Bundestagsabgeordnete üben diese Funktion hauptberuflich aus. Sie sind "Berufspolitiker". Deshalb bekommen sie vom Staat auch ein Gehalt, das als "Diät" bezeichnet wird. Der Begriff Diät kommt vom lateinischen Wort "dies", der Tag, und bedeutet also etwa "Tagesgeld". Die Diäten der Bundestagsabgeordneten betragen zur Zeit monatlich 7.668 Euro. Hinzu kommen noch 3.868 Euro für Reisekosten und andere berufsbedingte Ausgaben. Zusätzlich bekommt jeder Abgeordnete noch Geld, um Mitarbeiter und Büros in Berlin und in seinem Wahlkreis zu bezahlen. Abgeordnete in Kreis- und Stadtparlamenten üben diese Funktion nebenberuflich aus und bekommen nur so genannte geringe Aufwandsentschädigungen.

Bundes- und Landtagsabgeordnete genießen "strafrechtliche Immunität". Das heißt, diese Abgeordneten dürfen erst dann strafrechtlich verfolgt und angeklagt werden, wenn das Parlament diesen Schutz aufgehoben hat. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass die Abgeordneten nicht durch (eventuell erfundene) Vorwürfe von ihrer Arbeit abgehalten werden. Erweisen sich die Vorwürfe aber als berechtigt, kann ein so genannter "Immunitätsausschuss" die Immunität des Abgeordneten aufheben.

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letzte Aktualisierung: 09.02.2015

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