Lexikon: Europawahl

von Britta Pawlak

Alle fünf Jahre wählen die Bürger der EU-Länder ihre Abgeordneten im EU-Parlament. Zwischen dem 22. und 25. Mai 2014 waren fast 400 Millionen Menschen in Europa aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
Gerd Altmann | Pixelio

Alle fünf Jahre finden in den 28 Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) die Wahlen zum Europaparlament statt. In diesem Parlament (ein Parlament ist eine "Volksvertretung") sitzen insgesamt 751 Abgeordnete, also Vertreter der einzelnen EU-Mitglieder. Nicht jeder EU-Staat hat gleich viele Vertreter im Parlament, sondern die Zahl der Abgeordneten hängt von der Bevölkerungszahl des Landes ab.

Deutschland hat mit 96 Vertretern die meisten Abgeordneten im EU-Parlament. Zum Beispiel wählt Frankreich 74 Vertreter ins Europäische Parlament, in Italien und Großbritannien sind es jeweils 73 Abgeordnete. Die Bürger der einzelnen EU-Staaten können bei der Europawahl nur die Vertreter ihres eigenen Landes wählen.

Das Europäische Parlament (auch "Europaparlament") kann nicht, wie zum Beispiel der Deutsche Bundestag, Gesetze erlassen. Es hat aber ein Recht auf Mitbestimmung bei Gesetzen und Angelegenheiten der EU - wie zum Beispiel bei den Finanzen, im Umweltschutz oder im Gesundheitswesen. Außerdem muss das Europaparlament zustimmen, wenn ein neuer Mitgliedsstaat aufgenommen werden soll.

Kritisiert wird oft, dass die Europäische Union zwar immer mehr die nationale Politik in den Mitgliedsländern bestimmt, aber nicht wie ein "demokratischer Nationalstaat" wie zum Beispiel Deutschland aufgebaut ist. In einem solchen gibt es eine so genannte Gewaltenteilung mit einer gesetzgebenden Gewalt ("Legislative"), einer ausführenden Gewalt ("Exekutive") und einer rechtsprechenden Gewalt ("Judikative"), die unabhängig voneinander sind.

Die Gewaltenteilung soll die Macht des Staates begrenzen und die Freiheit und Gleichheit der Bürger schützen. Das vom Volk gewählte Parlament ist dabei die Legislative, in welcher die Gesetze verabschiedet werden. Um die Ausführung der Gesetze kümmert sich die Exekutive, zum Beispiel die Polizei oder das Finanzamt. Die Judikative besteht aus unabhängigen Richtern, die über Gesetzesverstöße entscheiden.

Das Europäische Parlament wird zwar von den EU-Bürgern gewählt, ihm fehlt aber das entscheidende Recht, Gesetze zu erlassen. Die größte Macht hat dagegen die Europäische Kommission, die eigentlich als "Exekutive" der EU gilt. Sie setzt sich aus je einem Kommissar der einzelnen EU-Staaten zusammen. Einer von ihnen ist Präsident der EU-Kommission, er wird von den Regierungschefs der EU-Mitglieder bestimmt.

Bevor die EU-Kommissare ernannt werden, ist die Zustimmung des Europaparlaments notwendig. Nur die EU-Kommission hat aber das wichtige Recht, Gesetzesvorschläge einzubringen. Das Europaparlament kann lediglich bei der Gesetzgebung mitwirken, wenn bereits ein Vorschlag der Kommission vorliegt.

Noch ein entscheidendes Recht hat die Europäische Kommission: das Haushaltsrecht. Im Haushalt der EU ist festgelegt, wie viel Geld benötigt und wofür es ausgeben wird. Auch hier hat das EU-Parlament, also die Volksvertretung der Europäischen Union, nur ein Mitbestimmungsrecht. Deshalb sind viele Kritiker der Meinung, dass die Struktur der EU zu undurchsichtig und nicht wirklich demokratisch sei. Dennoch hat das EU-Parlament Einfluss und spielt in der Europapolitik - und damit auch in wichtigen nationalen Angelegenheiten der EU-Länder - eine entscheidende Rolle.

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letzte Aktualisierung: 16.06.2019

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