60 Jahre Grundgesetz - Die Verfassung im Wandel

Teil 2

Teil 2 von 2

von Britta Pawlak

Dass es die deutsche Verfassung nun schon seit 60 Jahren gibt, heißt nicht, dass sie sich während dieser Zeit nicht verändert hat. Artikel werden geändert, entfernt oder ganz neu hinzugefügt. Dies war mitunter sehr umstritten - so zum Beispiel die Notstandsgesetze 1968, die Änderung des Asylrechts und der "Lauschangriff" 1998. Von vielen Kritikern kam in den vergangenen Jahren der Vorwurf, dass die Freiheit der Bürger immer mehr zugunsten der Sicherheit eingeschränkt wird. Was hat sich verändert und wie ist die Zukunft der deutschen Verfassung?

Grundlage seit 1949: Im Grundgesetz sind alle Rechte der Menschen, die in Deutschland leben, festgehalten. (Quelle: Foto: Wikipedia)

Genau 52 Verfassungsänderungen gab es innerhalb der vergangenen 60 Jahre, denn das Grundgesetz wird immer wieder angepasst. Zum Beispiel wurden in den Jahren 1994 und 2002 der Umwelt- und Tierschutz als Staatszielbestimmungen in die Verfassung aufgenommen.

Eine solche Änderung im Grundgesetz ist nicht einfach, denn es müssen zwei Drittel der Mitglieder des Bundestags und weitere zwei Drittel des Bundesrats für die betreffende Änderung des Grundgesetzes stimmen. Über den Bundesrat, der eine Vertretung der einzelnen Bundesländer ist, sind diese an der Politik des Bundes beteiligt.

Es gibt jedoch zwei Artikel im Grundgesetz, die niemals geändert werden dürfen - auch das ist gesetzlich verankert. Bei diesen unveränderlichen Artikeln handelt es sich um Artikel 1, der besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, und Artikel 20, der die Bundesrepublik Deutschland als demokratischen und sozialen Staat definiert. Insgesamt dürfen die Grundrechte nicht in ihrem "Wesensgehalt" - also in ihren grundlegenden Aussagen - geändert werden, wie es heißt.

Notstandsgesetze und "Föderalismusreform"

Debatte um die Notstandsgesetze 1949 in Deutschland: Aufruf zum Sternmarsch nach Bonn gegen die Notstandsgesetze. (Quelle: Wikipedia)

Viele Umgestaltungen betrafen nur wenige Bestimmungen wie Fragen der Zuständigkeit für einzelne Angelegenheiten. Es gab aber auch grundsätzliche Änderungen, die oftmals sehr umstritten waren. Heftig diskutiert wurde zum Beispiel die Einführung der Bundeswehr und der Wehrpflicht 1956, also erst elf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges.

Ebenfalls von großen Protesten begleitet waren die Notstandsgesetze im Jahr 1968. Diese Gesetze regeln, dass in schweren Krisen und Ausnahmezuständen bestimmte Befugnisse auf die Regierung übertragen werden können. Gegner kritisierten, dass die Möglichkeit der Kontrolle der Regierung eingeschränkt würde und warnten vor der Gefahr des Machtmissbrauchs.

Nach der Wiedervereinigung kam es zu einer Reihe von Verfassungsänderungen. Die letzte große Änderung stellte die so genannte "Föderalismusreform" im Jahr 2006 dar. Es wurde in vielen Bereichen neu geregelt, welche Zuständigkeiten einerseits der Bund und andererseits die einzelnen Länder haben. So wurde zum Beispiel beschlossen, dass bei vielen Gesetzen nicht mehr die Zustimmung der Bundesländer notwendig ist, die Bildungspolitik dagegen weitgehend Ländersache wird.

Debatten um Asylrecht und "Lauschangriff"

Telefonate zu belauschen ist eigentlich verboten. Nur auf gerichtliche Anordnungen darf der Staat Telefongespräche abhören. (Quelle: Photocase (Muffinmaker))

Heftig diskutiert wurde die Änderung des deutschen Asylrechts im Jahr 1993, das einst als das "menschlichste" und "großzügigste" weltweit galt. Das Recht für Asylsuchende wurde stark eingeschränkt, um vor Armut und Bürgerkrieg Flüchtende von "echten Asylsuchenden", also politisch verfolgten Menschen, zu trennen. Viele Flüchtlinge in Not haben demnach kein Recht mehr auf Asyl, wenn sie aus "sicheren Drittstaaten" einreisen. Dabei ist gesetzlich bestimmt, welche Länder als solche gelten.

Auch der "Lauschangriff" sorgte für Proteste: 1998 wurde das Recht auf Privatsphäre der Menschen durch Ergänzungen im Grundgesetz eingeschränkt. Die Behörden haben demnach schneller und einfacher die Möglichkeit, Wohnungen von verdächtigen Personen abzuhören. Insgesamt kamen in den vergangenen Jahren immer wieder Debatten über die Einschränkung von Freiheiten durch den Staat - vor allem im Zuge des Kampfes gegen den Terrorismus - auf. So plante Innenminister Schäuble weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre der deutschen Bürger. Diskutiert wurden die Fragen: Wie weit darf Sicherheit auf Kosten von Freiheit des Einzelnen gehen? Dürfen im Namen der "Terrorbekämpfung" auch auf Verdacht private Gespräche abhört, Computer ausspioniert und auf geheime Informationen zurückgegriffen werden? (mehr Informationen zum Thema hier).

G8-Gipfel: Heftige Proteste in Deutschland

Demonstration von G8-Gegnern in Freiburg mit großem Polizeiaufgebot. (Quelle: Pixelio )

Auch im Rahmen des G8-Gipfels 2007, der in Deutschland stattfand, kochten die Debatten um Freiheit und Sicherheit wieder hoch. Auf dem G8-Gipfel treffen jährlich die Staatschefs der wirtschaftlich stärksten Länder zusammen - und er wird jedes Mal von vielen Demonstrationen begleitet. Ein Sicherheitszaun schirmte die Politiker damals von den Protestlern ab, Demonstrationen waren in einer weitläufigen Zone verboten. Viele sahen darin ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt.

Schon Wochen vor dem Gipfel in Heiligendamm wurden viele Wohnungen von Menschen durchsucht, die als "G8-Gegner" eingestuft wurden. Kritiker sahen darin eine Großrazzia, die Gewalt und Konflikte schürt. Die Verantwortlichen verteidigten die Maßnahme: Dies wäre nötig, um einen möglichen Terroranschlag zu verhindern. Außerdem hieß es, dass im Vorfeld des G8-Gipfels sogar Briefe Verdächtiger geöffnet wurden. Dies ist eigentlich nicht rechtmäßig und verstößt gegen das Briefgeheimnis.

Hohe Wellen schlugen auch die "Schnüffelproben". Sie wurden in der Diktatur der ehemaligen DDR von der Staatssicherheit ("Stasi") angewandt, um Menschen, die mit der Politik nicht einverstanden waren, ausfindig zu machen. Dabei geben Verdächtige ihren Geruch ab - zum Beispiel, indem sie eine Metallstange in der Hand halten. Polizeihunde können mit ihrem feinen Geruchssinn herausfinden, ob eine Spur am Tatort mit der Geruchsprobe übereinstimmt. Eigentlich setzt die Polizei solche Spurhunde gezielt bei Ermittlungen gegen Straftäter oder im Drogenhandel ein. Bei der Maßnahme gegen G8-Gegner aber wurde der Vorwurf von "Stasi-Methoden" ausgesprochen.

Die Zukunft der Verfassung

Die Europäische Union hat stark an Einfluss gewonnen. Bild: Saal, in dem der Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnet wurde. (Quelle: Wikipedia)

Noch in den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland hätte es niemand für möglich gehalten, wie sehr sich Europa politisch verändern und welchen Einfluss die heutige EU ("Europäische Union") erlangen würde. Der Bund kann laut Verfassung "Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen".

Entscheidend ist, dass das Europarecht vor deutsches Recht geht - nur gegen die unantastbaren Grundrechte darf es nicht verstoßen. So hat die EU eine immer größere Mitsprache auch in Angelegenheiten, von denen die deutschen Bürger unmittelbar betroffen sind. Diese Entwicklung wird nicht nur positiv gesehen, sondern stößt immer wieder auf Kritik. (mehr Informationen zum Thema hier)

Anders als viele andere Verfassungen ist die deutsche sehr ausführlich geschrieben und legt zahlreiche Einzelheiten fest. Deshalb ist sie immer wieder verändert worden, um neuen Entwicklungen angepasst zu werden. So wird es sicherlich auch in Zukunft weitere Verfassungsänderungen geben. Zukünftige Herausforderungen und Probleme werden unter anderem in der Bevölkerungsentwicklung Deutschlands gesehen - so wird es verhältnismäßig immer mehr ältere Menschen geben -, aber auch in Entwicklungen der Globalisierung und Einwanderung.

Hinweis zum Copyright: Die private Nutzung unserer Webseite und Texte ist kostenlos. Schulen und Lehrkräfte benötigen eine Lizenz. Weitere Informationen zur SCHUL-LIZENZ finden Sie hier.

letzte Aktualisierung: 03.11.2009

Wenn dir ein Fehler im Artikel auffällt, schreib' uns eine E-Mail an redaktion@helles-koepfchen.de. Hat dir der Artikel gefallen? Unten kannst du eine Bewertung abgeben.

1 Bewertungen für diesen Artikel

Teil 2 von 2